Arbeitswelt

Wiener Mindestsicherung

Die Mindestsicherung bietet neben der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs auch intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung. Wer nicht krankenversichert ist, erhält zudem eine e-card und damit Zugang bei Ärztinnen, Ärzten und in Spitälern. Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung erhalten auch automatisch den Mobilpass zuerkannt.

Für die Prüfung des Anspruchs auf Mindestsicherung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Ziele der Wiener Mindestsicherung

  • Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
  • Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben

Wer hat Anspruch?

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie

  • dauerhaft in Wien leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt) und
  • ihr Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard liegt und
  • ein unterschriebener Antrag auf Mindestsicherung vorliegt.

Wo erhalte ich ein Antragsformular?

  • In den Wiener Sozialzentren

Höhe der Mindeststandards

  • Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: 844,46 Euro
  • Paare (pro Person): 633,35 Euro
  • Kinder (pro Kind): 228 Euro

Bei volljährigen Personen ist darin ein Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs enthalten. Dieser beträgt im Jahr 2017 für Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher 211,12 Euro und für Paare (pro Person) 158,34 Euro.

Allgemeine Informationen

Personen, die über kein oder ein zu geringes Einkommen (unterhalb der Mindeststandards) verfügen, können Wiener Mindestsicherung beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung von Mindestsicherung sind vielfältig und immer im Einzelfall zu beurteilen. Das Sozialzentrum klärt in diesem Zusammenhang die Familien-, Vermögens- und Wohnverhältnisse der AntragstellerInnen ab.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind:

  • Österreichische StaatsbürgerInnen
  • EU- bzw. EWR-BürgerInnen (Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte
  • Langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige(Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“) bzw. Personen, die über einen Aufenthaltstitel „Niederlassungsnachweis“ oder „unbefristeter Aufenthaltstitel“ verfügen.

Die AntragstellerInnen sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Arbeitswillen nachzuweisen (Meldung beim AMS). Davon ausgenommen sind Personen, denen keine Arbeit zugemutet werden kann. Bei einem Einkommen unter dem Mindeststandard können ergänzende Leistungen in Anspruch genommen werden, sodass ein Mindesteinkommen gesichert ist. Die Mindestsicherung wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt.

Erforderliche Unterlagen

Um den Anspruch prüfen bzw. den Antrag so rasch wie möglich bearbeiten zu können, müssen folgende Dokumente (von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen) dem Antrag in Kopie beigefügt werden:

  • Identitätsnachweis (Lichtbildausweis)
  • Personaldokumente (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Aufenthaltstitel/Anmeldebescheinigung oder Anerkennungsbescheid, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsdekret, Vergleich)
  • Aktuelle Einkommensbelege (Lohnbestätigung, Pensionsbescheid, Bescheide über Beihilfen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen, Mitteilung des AMS und Terminkarte, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld, sonstige Einkünfte)
  • Mietbelege (Mietvertrag, Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete, Mietaufschlüsselung, Mietzins-/Wohnbeihilfebescheid)
  • Nachweise über beantragte Leistungen (z. B. Leistungen des AMS, Anträge auf Pension, Wohnbeihilfe der MA 50, Unterhalt, sonstige Anträge auf einen Anspruch auf ein Einkommen)
  • Nachweise über Vermögen (z. B. PKW, Sparguthaben, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Pensionsvorsorge, Haus- und Grundbesitz usw.)

Kontakt

Für Fragen und Informationen steht das Servicetelefon 01 4000-8040 der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, zur Verfügung.

 

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