Wie funktioniert das Steuersystem in Österreich?

Die österreichische Finanzverwaltung ist mit ihrer Arbeitsweise und ihrem Aufbau ein gutes Vorbild für viele Länder. Auch, wenn die Motivation für jede/n Steuerzahler/in nicht dieselbe ist, muss man erwähnen, dass ohne eine organisierte Finanzverwaltung, ein geregeltes Fortbestehen und die positive Entwicklung eines Landes nicht möglich sei.

Vergilerin hangi fonksiyonları vardır?

Drei wichtige Funktionen werden von Steuern erfüllt:
1) Finanzierung der Staatsausgaben. Das bedeutet, dass Staatsaufgaben somit durchgeführt werden können.
2) Durch den finanziellen Beitrag vom einzelnen Steuerzahler wird die öffentliche Hand gestärkt. Beitrag vom Privaten zum Staat. Das ist die sogenannte Umverteilungsfunktion.
3) Steuerung bzw. Lenkung

Kurze Vorstellung des Finanzamtes
Das InfoCenter
Ist eine wichtige und erste Stelle eines Finanzamtes. Nach dem Sie das Finanzamt betreten, werden Sie hier empfangen. Diese erste Stelle nimmt sehr viele Aufgaben wahr und ist die erste Adresse für Auskünfte. Fragen zu den Arbeitnehmerveranlagungen, Familienbeihilfen, Einreichung von Beschwerden, Unternehmensgründungen, Abgabe und Mitnahme, sowie Fragen zum Ausfüllen von Formularen, Übermittlung von Finanzonline-Codes, und dergleichen. Die MitarbeiterInnen dieses Teams stehen auch für telefonische Auskünfte zur Verfügung und klären viele Themen ab.

Allgemeinveranlagung

Sowohl online, als auch händisch ausgefüllte Arbeitnehmerveranlagungen werden in dieser Abteilung bearbeitet. Diese Veranlagungen werden in Form von Vorbescheidkontrollen überprüft. Nach gewissen Kriterien, sowie Zufallsprinzip werden gewisse Veranlagungen bisschen sorgfältiger untersucht. Von einigen Bürgern werden sogar Unterlagen und Belege verlangt.

Betriebsveranlagung und -prüfung

Steuererklärungen der UnternehmerInnen werden von dieser Abteilung überprüft. Sowohl von Innendienst-, als auch AußendienstmitarbeiterInnen wird diese Abteilung betreut. Telefonisch oder schriftlich wird man von der betrieblichen Veranlagung verständigt, wenn Unterlagen fehlen bzw. nachgereicht werden sollten. Auch Erhebungen und Betriebsprüfungen vor Ort werden von dieser Abteilung durchgeführt.

Abgabensicherung
An dieser Stelle werden Abgabenverrechnungen durchgeführt und das Steuerkonto von Steuerzahlenden überwacht, ob die zu entrichtende Steuer aufgrund der Vorschreibung mittels Bescheides, erbracht werden. Wenn die vorgeschriebene Steuer nicht bezahlt und auch keine Stellungnahme dazu gemacht wird, so kann es sein, dass das Team der Abgabensicherung vor Ihrer Tür steht und Sie vor Ort zur Einbringung fordert. Es kann auch zur Verpfändung von sämtlichen Gegenständen kommen.

Wenn Unternehmer finanzielle Engpässe haben und dadurch unter Zahlungsschwierigkeiten leiden, so ist dringend zu ihrem Vorteil mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie haben Recht einen Antrag auf eine Zahlungserleichterung oder Stundung zu stellen.
Wenn keine Prognosen bezüglich der Zahlungsfähigkeit geben sollte, so kann es dazu kommen, dass das Finanzamt einen Konkursantrag auf die Wege leitet.

Wichtige Steuern
1) Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Sie ist in den Preisen von Produkten und Dienstleistungen enthalten und beträgt grundsätzlich 20 %. Ausnahmen bilden Nahrungsmittel und Bücher.

2) Lohnsteuer: Besteuert die Einkünfte der ArbeitnehmerInnen und richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber beibehalten und an das Finanzamt überwiesen. Höchststeuersatz liegt bei 55 %. Allerdings bis 2020. Ab 2020 wird der Spitzensteuersatz wieder 50 % betragen.

3) Körperschaftssteuer: Große Unternehmen wie etwa Aktiengesellschaften oder GmbH werden mit 25 % auf den jährlichen Gewinn besteuert.

(Punkt 1-3 von Politik und ihre wirtschaftspolitischen Handlungsspielräume von Alfred Germ und Thomas Hellmuth, Politische Bildung Bd. 22, Inssbruck-Wien-Bozen 2010)

4) Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei inländischen Einkünften aus Kapitalvermögen wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. D.h. die Kapitalertragsteuer (Zinsen) wird von der Bank bzw. der auszahlenden Stelle einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. (www.help.gv.at)

Steuereinnahmen des Staates für 2017
Im Jahr 2017 konnten Steuereinnahmen in Höhe von 84,4 Mrd. € erzielt werden. Wie bei der Grafik ersichtlich ist, sind die Steuereinnahmen der Umsatzsteuer mit 34 % am ersten Rang. Danach folgen die Lohnsteuer mit 30

Welche Einkunftsarten gibt es? (siehe: www.bmf.gv.at)
In Österreich gibt es 7 Einkunftsarten. Wenn Sie über Einkünfte verfügen, die nicht in diese Einkunftsarten fallen, so unterliegen Sie nicht der Einkommensteuer. Über Neuigkeiten der Welt des Steuerrechts, rufen Sie die Webseite des Bundesministeriums für Finanzen auf, um bestens informiert zu bleiben.

Nun zu den Einkunftsarten, diese sind wie folgt:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: z.B. Bauer, Fischzüchter, Forstwirte, Imker, Weinhauer;

2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: z.B. Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Arzt, Rechtsanwalt, Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Vermögensverwalter;

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb: z.B. „Klassischer“ Gewerbebetrieb wie Tischlerei, Schlosserei, aber auch Handelsbetriebe;

4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit: z.B. aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer & Pensionistinnen und Pensionisten;

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen: z.B. private Zinserträge aus Sparguthaben, Wertpapieren, Dividenden und Ausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Investmentfonds;

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: z.B. Vermietung von Liegenschaften wie Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen (auch Untermiete)

7. Sonstige Einkünfte: Darunter fallen Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (ab 1. April 2012, Besteuerung mit festem Satz von 30 Prozent grundsätzlich durch Immobilienertragsteuer erhoben; z.B. Gold und Silber, Verkauf innerhalb eines Jahres ab der Anschaffung),

Was wird mit meinem Steuergeld gemacht?

Der Großteil der steuerlichen Leistung fließt an die Länder und Gemeinden. Danach folgen soziale Wohlfahrt, Gesundheit, Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Pensionsversicherung, Erziehung und Unterricht, Kunst, Kultur, Zinsen für Staatsschulden, etc. An diesem Beispiel aus dem Jahre 2011 sieht man die ungefähre Aufteilung bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bei 1.500 €, 2.500 € und 4.000€.

Fragen und Antworten

Frage: Habe einen großen Lottogewinn erzielt. Wird das Finanzamt eine Steuer von mir verlangen?
Antwort: Nein, Lotteriegewinne fallen nicht unter 7 Einkunftsarten, welche im Gesetz aufgelistet sind.

Frage: Das Finanzamt hat sämtliche Unterlagen von mir verlangt. Allerdings kann ich in der geforderten Zeit diese nicht einreichen? Was ist zu tun?
Antwort: In Kontakt treten und eventuell, wenn erforderlich einen Antrag auf Fristenverlängerung beim Finanzamt durchführen.

Frage: Ich bin neben meiner Beschäftigung in einer Firma, an Wochenenden noch zusätzlich bei einem anderen Arbeitgeber berufstätig. Muss ich zusätzlich Steuern zahlen?
Antwort: Mit einer zusätzlichen Tätigkeit in einer anderen Firma erwerben Sie Einkünfte, welche Ihre Steuer-Bemessungsgrundlage erhöhen und somit eine neue Steuerberechnung durchgeführt werden muss. Deswegen müssen Sie auch eine Pflichtveranlagung durchführen, damit die Steuern nachgezahlt werden. Wenn Sie keine Pflichtveranlagung durchführen, so werden Sie vom Finanzamt verständigt eine zu machen.

Frage: Zu meinem passenden Arbeitsbereich möchte ich ein Studium absolvieren, welches mich zeittechnisch mit der Arbeit nicht verhindern würde. Ich muss mit meinem eigenen Auto zu dem Studienort fahren. Gibt es steuerliche Erleichterungen für mich?
Antwort: Die Kosten für das Studium (Studienbeiträge), Literatur, sowie die Fahrtkosten (Kilometergeld) können im Rahmen des Jahresausgleichs als Werbungskosten abgesetzt werden. Es ist immer ganz wichtig, dass alle Belge und Unterlagen gut und ordentlich aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf auch ordentlich vorgelegt werden können. Auch EDV-Kosten für Computer bzw. Lap-Top, Drucker, etc. können abgesetzt werden. Da muss allerdings eine Abgrenzung erfolgen, in welchem Maß es privat und nur für das Studium verwendet wird. Nach dieser Abgrenzung können diese Kosten anteilig abgesetzt werden.

Empfehlungen und unsere Gedanken
-) Die österreichische Finanzverwaltung gestaltet sehr schöne Broschüren. Diese sind immer sehr informativ und ausführlich erklärt. Allerdings findet man diese Broschüren nicht in anderen Sprachen. Auch mit gewissen Deutschkenntnissen sind steuerrechtliche Inhalte sehr schwierig zu verstehen.
-) Sehr nützlich wäre es auch vielleicht Jugendlichen von Anfang an, schon in den jungen Jahren durch Workshops an den Schulen näher zu bringen, wie wichtig es ist, sich mit Steuern auszukennen und wofür sie Steuern zahlen. Somit könnte man ehrliche Steuerzahler von Beginn an fördern und unterstützen.
-) Unserer Meinung nach, sollte das Bundesministerium für Finanzen noch mehr in der Öffentlichkeit auftreten und die Steuerzahler motivieren.
-) Bestehende oder externe Teams mit Bekleidungssymbol des BMF könnten nach einer gründlichen Einschulung zeitweise auf den Straßen die Wichtigkeit der Steuer, sowie steuerrelevante Themenbereiche den Menschen erklären. Wie zum Beispiel, wie mit den Steuergeldern umgegangen wird, was Steuern sind, warum es Steuern gibt;
-) Sehr viele Menschen, die einen zweiten Job ausüben, fühlen sich bestraft, wenn sie im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung Steuern nachzahlen müssen. Auch eine diesbezügliche Erklärung wäre von großem Vorteil, um Licht ins Dunkel zu bringen. Deswegen neigen auch viele Menschen auf Schwarzarbeit zurückzugreifen.

Die mobile Version verlassen