Wichtige Antworten an die zuständigen österreichischen Behörden bezüglich der Namensänderung in den Zeugnissen

Brücke: Sehr geehrte Frau Hammerschmied, gerne möchten wir einen Artikel über die aktuelle Thematik Islam-IGGÖ verfassen und möchten Ihnen in Bezug darauf einige Fragen stellen, da Sie zur Zeit des neu beschlossenen Islamgesetzes 2015 Ihr Amt als Ministerin innehatten.

Bis 2019 wurde auf den Zeugnissen die Religionsbekenntnis immer als Islam angeführt, doch seit dem Ende des ersten Schulsemesters 2019 änderte sich der Name des Islams auf IGGÖ. Was ist Ihre Meinung zu dieser Änderung?

Auch im Jahr 2016 waren Sie Ministerin des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Können Sie uns näher erläutern aus welchem Grund diese Namensänderung nicht bereits zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Islamgesetzes durchgeführt wurde?

Wir bitten Sie um Beantwortung unserer Fragen um uns ein besseres Verständnis hinsichtlich dieser Thematik zu verschaffen und bedanken uns im Voraus.

Verena Holzer: Sehr geehrter Herr Delice, wie telefonisch besprochen, war ihre Anfrage während der Ministerinnenzeit (Mai 2016 – Dezember 2017) von Dr.in Hammerschmid nie Thema.


Brücke: Sehr geehrter Herr Wago, wir haben in Bezug auf die aktuelle Thematik Islam-IGGÖ einige Fragen, die wir Ihnen gerne stellen möchten um mehr Verständnis hinsichtlich offener Fragen zu erlangen.

• Für die Familien der muslimischen Kinder, welche kürzlich die Semesterzeugnisse erhielten, ist die Änderung der Religionzugehörigkeit im Zeugnis von „Islam“ auf„IGGÖ“ schwer nachvollziehbar. Die IGGÖ ist keine Religion sondern, wie auch der Name verrät lediglich eine Glaubensgemeinschaft. War das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung von dieser Änderung informiert?

• Wir haben die Information erhalten, dass die Anfrage auf Änderung der Religionszugehörigkeit von Islam auf IGGÖ seitens des Kultusamt an das Bundesministerium für Bildung gestellt wurde. Laut unserer

Recherche kommt eine Namensänderung der Religion im geltenden Islamgesetz nicht zum Ausdruck. In Anlehnung an welche Rechtsgrundlage wurde die Anfrage auf Namensänderung an das Bundesministerium für Bildung weitergeleitet, können Sie uns in dieser Hinsicht aufklären?

• Der Islam ist in gleicher Weise wie das Christentum und das Judentum eine gesetzlich (Islamgesetz 1912) anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich, wobei die Anerkennung den Muslimen Selbstbestimmung zusichert. Wie bewerten Sie den Widerspruch, der mit der Namensänderung Islam-IGGÖ und der Anerkennung des Islams als Religion einhergeht?

• An welche Rechtsgrundlage lehnt sich die Namensänderung Islam zur IGGÖ? Wir bitten Sie um genau Angabe der Gesetzes-stelle, nach welcher eine solche Änderung legitim durchgeführt werden kann.

• Welchen Weg wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung künftig verfolgen um diese Lage ins positive zu ändern? Welcher Prozess erwartet muslimische Familien und ihre Kinder?

Wir bitten um Beantwortung unserer Fragen damit auch wir unsere Leser und Leserinnen über die Grundlagen dieser Änderung informieren können.

Markus Vago: Sehr geehrter Herr Delice, zu Ihren Fragen darf ich Ihnen folgende Informationen von Seiten unseres Ressorts senden:

Die Neuregelung fußt auf einer Entscheidung des Kultusamts. Nach der derzeitigen Rechtslage reiche die Bezeichnung „islamisch“ ohne Zusatz nicht aus, da dadurch lediglich eine allgemeine Bezeichnung  der Religion gegeben sei ohne Konkretisierung der konfessionellen Zugehörigkeit. Das BMBWF hat diese Entscheidung im Hinblick auf eine korrekte Erstellung der Schulnachrichten zu Ende des ersten Schulhalbjahrs umgehend umgesetzt. Demzufolge wurde das Rundschreiben Nr. 5/2007 in seinem Anhang A dahingehend adaptiert, dass der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ in Entsprechung des Bescheides des Bundeskanzleramtes der Republik Österreich vom 26.2.2016, BKA-KA9.070/0004-Kultusamt/2016, die Kurzbezeichnung „IGGÖ“ anstatt „islam.“ beigefügt wurde.

Das Bildungsministerium ist demnach einer Entscheidung des Kultusamts gefolgt und beabsichtigt keinesfalls die Schlechterstellung einer Religion bzw. einer Religionsgemeinschaft. Das Ressort ist jedenfalls an einer pragmatischen Lösung interessiert. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat kürzlich über die Bezeichnung des Religionsbekenntnisses im Schulzeugnis einen Kompromissvorschlag eingebracht. Dies soll in weiteren Gesprächen besprochen werden.


Henhapel: Sehr geehrter Herr Delice, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

1. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass für Anfragen betreffend Schulzeugnisse das zuständige Ressort das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist.

2. Die Bestimmung des §6 Abs. 1 IslamG gibt Religionsgesellschaften das Recht festzulegen:

„1. Name und Kurzbezeichnung, wobei die Religionsgesellschaft klar erkennbar und eine Verwechslung mit anderen Kirchen oder Religionsgesellschaften (…) ausgeschlossen sein muss;“ Die „Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ hat selbst im Rahmen ihrer Verfassung (Verf.-IGGÖ) den genannten Begriff als Namen und die Kurzbezeichnung IGGÖ gewählt.

3. Die Erläuterungen zu § 6 Islamgesetz 2015 führen aus:

„Eine allgemeine Bezeichnung als „islamische Religionsgesellschaft“, „islamische Gemeinschaft“ oder „islamisch“ o.ä. wird dabei nicht ausreichend sein, da es sich um einen Überbegriff handelt. Einen allgemeinen allumfassenden Vertretungsanspruch für alle Anhänger des Islam gibt es seit dem Erkenntnis VfGH B 1214/09 nicht mehr.“


Brücke: Sehr geehrter Präsident Herr Ümit Vural,

• Wie stehen Sie zur Namensänderung Islam-IGGÖ in den Schulzeugnissen? Empfinden Sie diese Änderung als eine Unannehmlichkeit?

• Wir haben die Information erhalten, dass die Anfrage auf Änderung der Religionszugehörigkeit von Islam auf IGGÖ seitens des Kultusamt an das Bundesministerium für Bildung gestellt wurde. Laut unserer Recherche kommt eine Namensänderung der Religion im geltenden Islamgesetz nicht zum Ausdruck. Wurde die IGGÖ Präsidentschaft seitens des Kultusamtes über diese Änderung im Voraus informiert?

• Falls keine Information erfolgt ist möchten wir gerne wissen ob die Angabe einer gesetzlich anerkannten Religion als „Islam“ in den Zeugnissen als Glaubensgemeinschaft angeführt wird für Sie annehmbar ist?

• Haben Sie ein Informationsschreiben vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung in Bezug auf eine Änderung von Islam auf IGGÖ erhalten, oder bemerkten Sie diese Änderung auch erst mit dem Erhalt der Schulzeugnisse?

• Was unternimmt die IGGÖ für die Verbesserung dieser Situation?

Sehr geehrter Herr Vural, gerne möchten wir außerhalb dieses Themenbereiches ein Interview mit Ihnen führen. Unser Hauptaugenmerk wird auf Ihrer Präsidentschaft und Ihrer künftigen Tätigkeit für die in Österreich wohnhaften Muslime liegen.

Ümit Vural:

• Unser Standpunkt ist klar. Wir sind Muslime, wir bekennen uns zum Islam und damit ist auf ordentlichen Zeugnissen und amtlichen Dokumenten natürlich unser Religionsbekenntnis zu verzeichnen. Muslimische Eltern sind schockiert und erbost, dass ihr Religionsbekenntnis einfach so ausgelöscht worden ist.

• Es gab keine Kommunikation. Selbst der Termin im Bildungsministerium nach dem Bekanntwerden des Skandals kam auf unseren Wunsch hin zustande.

• Bitte konkretisieren sie ihre Frage.

• Interne Erlässe und Regelungen sind nicht dafür gedacht, dass sie „Außenstehenden“ zugeführt werden. Allerdings wäre eine ordentliche Kommunikation ohnehin unerlässlich gewesen. Die IGGÖ wurde zu keinem Zeitpunkt direkt angesprochen.

• Wir streben eine rechtskonforme Lösung in dieser Causa an. Zur Zeit prüfen wir rechtliche Schritte wie auch konkrete Strategien.

Ihre Frage am Telefon betreffend, ob weitere Gespräche geplant sind:

Nein.

Quelle: Brücke Magazin

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