Wer kann von der Energieunterstützung in Wien und Niederösterreich profitieren?

Wiener Energieunterstützung

Wien unterstützt einkommensschwache Haushalte in Form der Mindestsicherung, die eine Unterstützung für den Aufwand für Heizung und Strom inkludiert.

Im Jahr 2013 hat sich die Stadt Wien erstmals dazu entschlossen, eine Wiener Energieunterstützung anzubieten, um darüber hinaus nachhaltig und treffsicher das ganze Jahr über bei drohender Energiearmut reagieren zu können.

Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung sowie Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten mit Mobilpass können dabei nach individueller Überprüfung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) im Rahmen der Wiener Energieunterstützung von folgenden Maßnahmen profitieren:

–       Finanzielle Unterstützung bei Energiekostenrückständen

–       Energieberatung sowie Maßnahmenfinanzierung nach dem im Haushalt erhobenen Bedarf

Unterstützung bei Energiekostenrückständen

Energie-Jahresrechnungen können unerwartet hoch ausfallen und bei Menschen, die bereits in finanziell angespannter Situation leben, zu einer akuten Notlage führen. Nach einer genauen Bedarfsprüfung übernimmt die Stadt Wien beispielsweise einmalig die Bezahlung von Energiekostenrückständen, verhindert die Absperrung und ermöglicht so die weitere Bezahlung der laufenden Rechnungen.

Energieberatung

Veraltete Elektrogeräte, undichte Fenster oder in die Jahre gekommene Boiler erhöhen den Energieverbrauch und belasten dadurch das Budget einkommensschwacher Haushalte besonders. Im Rahmen der Wiener Energieunterstützung kann es daher im Bedarfsfall sinnvoll sein, nach einem individuellen Gespräch und dem Einverständnis der Kundin beziehungsweise des Kunden, eine kostenlose Energieberatung im Haushalt durchzuführen.

Die Energieberaterinnen und Energieberater erheben in der Wohnung der Kundin beziehungsweise des Kunden mögliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch dauerhaft senken. Die Stadt Wien hilft in weiterer Folge bei der raschen Umsetzung und Finanzierung dieser Maßnahmen.

Kontakt

Ansprechpartner sind die Sozialzentren der Stadt Wien.

Für Rückfragen und nähere Informationen zur Wiener Energieunterstützung können sich interessierte Wienerinnen und Wiener telefonisch an das Servicetelefon der MA 40 unter der Telefonnummer 01 4000-8040 wenden.

Quelle: www.wien.gv.at

Niederösterreich Heizkostenzuschuss

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2018/2019 in der Höhe von € 135,– zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2019 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download.

Voraussetzungen:

Von der Förderung ausgenommen sind:

Besondere Hinweise:

Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Quelle: www.noe.gv.at

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