Bei der AUVA sind rund 4,8 Millionen Personen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Zu den versicherten Personen zählen alle sogenannten unselbständigen Erwerbstätigen in Österreich (Arbeiter und Angestellte) und alle Selbständigen. Weiters sind auch alle Kindergartenkinder im verpflichtenden Kindergartenjahr, alle österreichischen Schülerinnen und Schüler sowie alle Studierenden gegen „Arbeitsunfälle“ und Berufskrankheiten in der jeweiligen Bildungseinrichtung versichert.
Die AUVA finanziert ihre Aufgaben fast zur Gänze aus Pflichtbeiträgen der Dienstgeber (derzeit 1,3 Prozent der Beitragsgrundlage) und übernimmt dafür die Haftung für Arbeitsunfälle und das Auftreten von Berufskrankheiten. Für die versicherten Dienstnehmer entstehen im Gegensatz zur Kranken- und Pensions-versicherung keine Kosten.
Versichert sind bei der AUVA Arbeitsunfälle (also Unfälle während der Ausübung der versicherten Tätigkeit sowie die sogenannten Wegunfälle (=Unfälle auf dem direkten Weg von zu Hause in die Arbeit und retour). Unfälle in der Freizeit sind nicht versichert. Weiters umfasst die Versicherung der AUVA auch all jene Berufskrankheiten, die im Anhang zum ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) aufgelistet sind.
Die AUVA hat vier Kernaufgaben. Die Kernaufgabe Prävention bedeutet, dass verschiedene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Informations- und Beratungsschwerpunkte mit Unternehmen unterschiedlichster Größe gesetzt werden, damit es gar nicht zu einem Arbeitsunfall oder zu einer Berufskrankheit kommt. Unfallverhütung und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senken damit auch die Kosten für die weiteren Kernaufgaben Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von Unfallopfern.
Sollte es trotz bester Unfallverhütung trotzdem einmal zu einem Arbeitsunfall kommen, so werden die Versicherten vorzugsweise in den AUVA-eigenen Einrichtungen behandelt: Die AUVA betreibt die Unfallkrankenhäuser Meidling und Lorenz Böhler in Wien, sowie die Unfallkrankenhäuser Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Kalwang.
An die erfolgreiche Akutbehandlung nach Unfällen muss oft eine medizinische, in der Folge aber auch soziale und berufliche Rehablilitation angeschlossen werden. Diese erfolgt in den AUVA-Rehabilitationszentren Wien Meidling, Weißer Hof in Niederösterreich, Häring in Tirol und in der Rehabilitationsklinik Tobelbad in der Steiermark. In den Einrichtungen der AUVA werden jährlich über 370.000 Patientinnen und Patienten behandelt, davon mehr als 46.000 stationär.
Die vierte Kernaufgabe ist die finanzielle Entschädigung: Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sollen helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen sowie den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.
Kontaktadressen: AUVA-Hauptstelle
1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65
Tel.: +43 5 93 93-20000
Internet: www.auva.at/hauptstelle