Was müssen Sie tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?

Glauben Sie nicht an Habgierige, die versuchen, Ihr Geld mittels Beratung zu bekommen!

Alles was Sie über Familienbonus wissen möchten, erfahren Sie in 10 Fragen und Antworten (BMF)

1 – Was ist der Familienbonus Plus?

Familien leisten einen großen Beitrag zur Entwicklung und der positiven demographischen Gestaltung für Österreich, in dem sie ihre Kinder erziehen und ihr Bestes für sie geben. Deswegen wird uns von Österreich eine neue Unterstützung per 2019 begleiten. Ab 2019 sollen besonders Menschen unterstützt werden, die arbeiten und Kinder haben. Es wird von rund 950.000 Familien und genauer gesagt von 1,6 Mio. Kinder gesprochen. Bei dem Familienbonus Plus handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag. Durch diesen kommt es auf Wunsch zu einem sofortigen monatlichen Abzug der vorgesehenen Steuerlast, so dass Sie durch monatliche Gewährung von Familienbonus-Zahlungen, die Sie in Anspruch nehmen können, sehen werden, wie sehr Sie von dieser Steuerentlastung profitieren werden. Anhand von Zahlen wird es richtig ersichtlich und spürbar sein. Die Absetzung dieses Betrages kann auch im Zuge einer Veranlagung durchgeführt werden. Man könnte bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr erhalten. Bitte um Vorsicht! Die Familienbonus-Zahlungen können sich nach ihren Einkommensverhältnissen variieren.

2 – Wie viel muss man verdienen, damit man den Familienbonus Plus bekommt?

Jeder Steuereuro, den Sie zahlen, hat eine Auswirkung auf den Familienbonus. Damit es zu einer vollständigen Gewährung kommen kann, muss man bei einem Kind, ab 1.700 Euro brutto verdienen. Auf eine Netto-Umrechnung wäre dieser Betrag ab 1.350 €. Die Voraussetzung ist, dass eine Lohnsteuer entrichtet wird. Beispiel: Jemand, der/die nicht auf Vollzeit-Basis arbeitet, überwiegend auf Teilzeit-Basis tätig ist, wird auf dem ersten Blick keinen Familienbonus gewährt bekommen. Wenn es sich allerdings um einen Alleinerzieher oder Alleinverdiener handelt, ändert sich das Ergebnis. Auch, wenn diese Personen keine Lohnsteuer zahlen, würden Sie für 1 Kind: 250 €,

2 Kinder: 500 € und 3 Kinder: 750 € bekommen.

3 – Wer kann den Familienbonus in Anspruch nehmen?

¬ Eltern

¬ getrennte Eltern

¬ Alleinerziehende

¬ Alleinverdienende

¬ Selbstständige (nur jährlich mit L1k, ab Jahr 2020 möglich)!

erhalten bis zu einer jährlichen Höhe von 1.500 € pro Kind und bis zum 18. Geburtstag des Kindes den Familienbonus. Nach dem 18. Geburtstag besteht nur mehr noch der Anspruch auf einen reduzierten Familienbonus in Höhe von 500 Euro jährlich, wenn für dieses Kind auch eine Familienbeihilfe weiterhin bezogen wird.

4 – Kann er auch unter Eltern aufgeteilt werden, damit jede/r von dieser Regelung etwas bekommt?

Der Familienbonus kann unter Elternteile aufgeteilt werden. Wenn der volle Familienbonus in Höhe von 1.500 € der Eltern zustehen solle, so könne dieser unter ihnen aufgeteilt werden. Mit 750 € zu 750 € pro Elternteil. Wenn nur der Partner bzw. die Partnerin ein Recht darauf hat, so kann nur diese Person einen Antrag stellen und den Familienbonus gewährt bekommen. Für Kinder ab 18 Jahren gilt die Regelung auch, wenn sie weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Dann können die Eltern für sie den reduzierten Familienbonus in Höhe von 500 € geltend machen lassen. Dieser Betrag kann von einem Elternteil oder unter ihnen aufgeteilt mit jeweils 250 € verlangt werden.

5 – Eltern, die ein geringes Einkommen haben bzw. die keine Steuern zahlen, bekommen auch den Familienbonus?

Alle Alleinerzieher und Alleinverdiener werden aber trotzdem unterstützt und würden unabhängig von ihrem Einkommen mindestens 250 € bekommen, auch, wenn sie keinen Steuereuro zahlen würden. Auf ihrem Lohn bzw. Gehaltszettel werden Sie genau sehen, wie viel Steuer Ihr Arbeitgeber an das Finanzamt abführt. Wenn Sie ein Kind haben, bekommen Sie 250 €, bei 2 Kindern insgesamt 500 €, bei 3 oder mehr Kindern würden Sie insgesamt 750 € bekommen.

Auch, wenn Sie keinen Steuereuro zahlen würden und von Ihrem Einkommen nichts abgeführt wird. Auf Ihrem Lohn- bzw. Gehaltszettel können Sie genau sehen, in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer für Sie zahlt. Auch, wenn in dieser Spalte 0 (Null) stehen sollte, so hätten Sie trotzdem die Möglichkeit für 1 Kind: 250 € zu bekommen, 2 Kinder insgesamt: 500 €, 3 oder mehrere Kinder insgesamt: 750 €. Die Beträge ab 2 Kindern sind pauschal und nicht einzeln pro Kind zu erwarten.

6 – Wie funktioniert der Anspruch bei getrennt lebenden Eltern?

Sowohl der Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, als auch der, der den Unterhalt leistet, kann den Familienbonus geltend machen. Auch eine Aufteilung ist unter getrennt lebenden Eltern möglich, wie wir oben bei der Frage 4 beschrieben haben.

7 – Wenn bei getrennt lebenden Eltern der unterhaltspflichtige Partner, keinen Unterhalt für das Kind leistet, steht auch diesem der Familienbonus zu?

a) Der Unterhaltsverpflichteter kann den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate, an denen er auch Unterhalt geleistet hat, in Anspruch nehmen. Wenn in einem Jahr der Unterhalt vollständig bezahlt wird, so steht der volle Familienbonus Plus zu.

b) Wird der Unterhalt während eines Jahres nur in einigen Monaten bezahlt (Beispiel: innerhalb eines Jahres 3 Monate), so steht er in einem reduzierten Ausmaß zu. Wenn 3 Monate tatsächlich Unterhalt geleistet wurde, so steht auch der Familienbonus begrenzt auf 3 Monate.

c) Wenn gar kein Unterhalt bezahlt wird, so steht diesem Elternteil, der seine Verpflichtung nicht erfüllt hat, auch kein Familienbonus Plus zu.

8 – Sind Mindestsicherungsempfänger oder Arbeitslose auch anspruchsberechtigt?

Empfänger von der Mindestsicherung, sowie Leistungsbezieher als Arbeitslose bekommen keinen Familienbonus Plus. Hier ist eine wichtige Regelung zu erwähnen. Wenn Sie innerhalb eines Jahres bis 330 Tage, also 11 Monate lang, Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung für Ihren Lebensunterhalt bezogen haben, so besteht kein Anspruch auf den Familienbonus. Wenn aber in dem neuen Steuer- bzw. Arbeitsjahr Jahr wieder lohnsteuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, so lebt dieses Recht natürlich wieder auf. Wenn Sie in der Vergangenheit erwähnte Bezüge aus dem Arbeitslosengeld und der Mindestsicherung in einem Ausmaß mit bis zu 330 Tage erhalten haben, so werden Sie in dem neuen Steuerjahr nicht bestraft, in dem Ihnen kein Familienbonus mehr zusteht. Der Staat ermöglicht jedes Jahr wieder die Möglichkeit für die Gewährung.

9 – Wenn ich diese monatliche Entlastung in Anspruch nehmen möchte, wie sollte ich vorgehen?

Wenn Sie Ihren Familienbonus monatlich ab Jänner 2019 erhalten möchten, so sollten Sie noch am besten bis Dezember 2018 den ausgefüllten Antrag, welchen Sie sich vom Finanzamt holen oder der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen können, Ihrer Firma übergeben. Dieses Formular heißt „E30“.

10 – Wenn ich im Zuge einer jährlichen Veranlagung den Familienbonus Plus per Einmalzahlung erhalten möchte, wie ist der notwendige Vorgang?

Wenn Sie den jährlichen Familienbonus Plus auf einmal erhalten möchten, so müssen Sie im Jahr 2020, im Zuge der Veranlagung mit einer Formularbeilage L1k den Antrag auf Familienbonus Plus stellen.

Frage: Wie sollte die vorteils-hafte Familienbonus – Antragsstellung erfolgen, zählen die Einkünfte der beiden Elternteile?

Antwort: Es gibt eine Methode, die bei der Familienbonus-Berechnung berücksichtigt werden muss.

1. Schritt: Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist diese: Arbeitet innerhalb der Familie nur eine Person, oder beide? Falls nur eine Person arbeitet, dann hat auch nur diese den Anspruch für die Antragsstellung und Gewährung. Die beiliegende Tabelle liefert dabei eine Bewertung.

2. Schritt: Wenn beide Elternteile arbeiten, so ist es vorteilhaft zu untersuchen, wer am meisten verdient. Angenommen, wenn der Mann am meisten verdient, ist es am geschicktesten, dass er ihn beantragt, damit ein höherer Bonus eventuell geltend gemacht werden kann.

3. Schritt: Wenn beide Elternteile in der ähnlichen Verdienstklasse sind, anders ausgedrückt, wenn beide durch ihre Einkünfte den in der gleichen Höhe zustehenden Familienbonus bekommen könnten, so wäre auch eine Möglichkeit, dass er unter Eltern aufgeteilt wird, nur, wenn sie es sich wünschen.

Grafik Quelle – https://www.dieneuevolkspartei.at/Familienbonus-beschlossen

Die Erklärung der Tabelle:

Je mehr Ihr monatliches Nettoeinkommen ist, desto mehr Möglichkeiten werden Sie haben, diese Regelung in Anspruch nehmen zu können.

Beispiel: Jemand der/die 1.250 € Nettoverdienst hat, bekommt unabhängig davon, wie viele Kinder er/sie hat, allerdings insgesamt 1.136 € Familienbonus. Wenn Sie sich die Tabelle anschauen werden, so ist es zu sehen, dass die angeführten Beträge, nicht pro Kind, sondern in Folge der Anzahl der Kinder als einen Gesamtbetrag zu betrachten sind.

Sowohl von dieser Tabelle, als auch von den Medien und durch Kundmachungen hört man, dass man von der Steuerlast entlastet wird. Das bedeutet folgendes:

Beispiel: Jemand der/die 1.250 € netto verdient bekommt unabhängig davon, wie viele Kinder er/sie hat, 1.136 € Familienbonus. Da diese Höhe des Gehalts bzw. des Lohnes die jährliche Lohnsteuer innerhalb eines Jahres entspricht, werden Menschen dieser Einkommenskategorie von der Lohnsteuer befreit. Also der Familienbonus ist in manchen Fällen sogar so hoch wie die Lohnsteuer.

Anderes Beispiel: Jemand hat ein Netto-einkommen von 1.500 €. Wenn diese Person ein Kind hat, dann bekommt sie 1.500 € und bei 2 Kindern beträgt der Familienbonus 2.374 €, allerdings ist dieser Betrag nicht pro Kind, sondern in Summe für beide Kinder auszubezahlen.

Das bedeutet, dass jemand, der/die über ein Nettoeinkommen in Höhe von 1.500 € verfügt und 2 Kinder hat, ab jetzt keine Lohnsteuer mehr zahlen wird. Die Begründung dafür ist, dass jemand, der/die mit 1.500 € Netto-Gehalt, laut Tabelle für den Familienbonus für 2 Kinder 2.374 € in Anspruch nehmen kann. Dieser Betrag entspricht die jährliche Lohnsteuer eines Steuerpflichtigen mit 1.500 € netto. Somit können sich Menschen mit dieser Fallkonstellation von der jährlichen Lohnsteuer verabschieden.

Wir möchten noch einmal betonen: Arbeitslose und Empfänger von der Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den Familienbonus. Das Hauptziel dieses Projektes ist die Unterstützung der Menschen, die arbeiten und Kinder erziehen.

Beispiel: In der Familie arbeitet eine Person, der andere Elternteil verfügt über kein Einkommen, oder, bezieht Arbeitslosengeld oder ist Empfänger von anderen sozialen Unterstützungen. In dieser Fallkonstellation bekommt nur der Elternteil den Familienbonus, der auch arbeitet und Steuern zahlt.

Wenn beide Elternteile in einem lohnsteuerpflichtigen Ausmaß arbeiten, können sie sich den Familienbonus aufteilen. Auf Wunsch kann auch nur ein Elternteil diese Entlastung in Anspruch nehmen und kann die notwendigen Schritte dafür setzen, um diese monatliche Unterstützung zu erhalten.

Beispiel: Wenn jemand eine Sozialhilfe und daneben Arbeitslosengeld bekommt und Einkünfte in Folge einer geringfügigen Beschäftigung monatlich 438,05 € erhält, oder erzielt werden Bezüge aus dem Arbeitslosengeld und nebenbei in Folge einer geringfügigen Beschäftigung monatlich 438,05 €. Besteht in beiden Fällen der Anspruch auf den Familienbonus?

(Wichtige Mitteilung, damit es verständlicher wird)

Frage: Warum erwähnen wir den Betrag in Höhe von 438,05 €?

Antwort: Dieser Betrag ist die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2018. Der ist nicht lohnsteuerpflichtig und es wird auch keine Sozialversicherung seitens Dienstgeber geleistet. Arbeitslose, können im Rahmen dieser Phase zur Überbrückung Ihres Unterhaltes mit der Option in ein späteres Teilzeit-/Vollzeitverhältnis aufgenommen zu werden in diesem Ausmaß nebenbei arbeiten und verdienen. Diese Möglichkeit der Arbeit steht natürlich nicht nur für Arbeitslose, sondern für alle offen.

Grundsätzlich ist es so geregelt, dass Bezieher eines Arbeitslosengeldes bzw. der Mindestsicherung, unabhängig davon wie viele Kinder sie haben, haben keinen Anspruch auf den Familienbonus. Die Tätigkeit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung bis 438,05 € stellt keine lohnsteuerpflichtige Einkunft dar. Deswegen haben Sie kein Recht auf den Familienbonus, da Sie keinen Steuereuro zahlen.

Das Finanzministerium berichtet folgendes zu diesem Thema: Menschen, die arbeitslos sind und ob sie nebenbei geringfügig arbeiten oder auch nicht, ändert nichts an der Tatsache für eine eventuelle Gewährung des Familienbonus. Es kann allerdings im Falle einer Arbeitslosigkeit pro Kind täglich ein Zuschlag in Höhe von 0,97 € beim Arbeitsmarktservice beantragt werden. Berechnung: 360 Tage wird als Basis genommen x 0,97 € = 349,20 €. Monatlich umgerechnet kommt es auf 29,10 €. Das ist der Zuschlag, von dem berichtet wird. Es muss kein gesonderter Antrag für diesen Zuschlag gestellt werden. Meistens wird es mit dem Arbeitslosengeld monatlich ausbezahlt. Trotzdem können Sie genau kontrollieren, ob diese Zuschläge auch Ihre Bezüge beinhalten.

Beispiel: Wenn jemand im Jahr 2019, weniger als 12 Monate (Beispiel: 3, 6, oder 9 Monate) arbeitet und monatlich 1.500 € bis 1.700 € netto verdient, hat diese Person einen Anspruch auf den Familienbonus?

Antwort: Nach Anzahl der Kinder bzw. der Einordnung in der vorliegenden Tabelle, bekommen Sie den Familienbonus, für die Monate, an denen Sie auch gearbeitet haben. Lt. diesen Angaben, wenn jemand, 1 Kind hat, würde ihm 1.500 € zustehen. Dieser Betrag wird durch 12 durchdividiert und somit der Monatsbetrag ermittelt. 1500 / 12 = 125 €! Dieser Monatsbetrag wird mit der jeweiligen Monatsanzahl multipliziert, an denen Sie Einkünfte in dieser Höhe hatten. Wenn jemand 3 Monate gearbeitet hat, wird 125 x 3 = 375 € gewährt. Bei einer 6-monatigen Tätigkeit 125 x 6 = 750 €, bei 9 Monaten 125 x 9 = 1.125 €. Sobald man Steuereuro zahlt, entsteht eine Möglichkeit für den Familienbonus.

Beispiel: Jemand arbeitet 6 Monate lang und erzielt in Folge dieser Tätigkeit 12.600 € brutto. Nach 6 Monaten wird das Arbeitslosengeld in Anspruch genommen, da man gekündigt wird. Hat er in so einem Fall das Recht den Familienbonus zu bekommen?

Antwort: Es wird auf die Monate geschaut, an denen gearbeitet wird. Lt. diesen Angaben würde jemand, der innerhalb von 6 Monaten 12.600 € brutto verdient hat, monatlich 2.100 € bekommen. Das ergibt ungefähr einen Nettoverdienst von 1.535 €. Lt. Tabelle sind Sie in der Kategorie von 1.500 €. Das bedeutet, dass Sie für ein Kind 1.500 €, wenn Sie 2 oder 3, oder sogar mehrere Kinder haben sollten, so würden Sie, nicht für alle weiteren, sondern insgesamt pauschal 2.374 € bekommen. Dieser jährliche Betrag wird in Monate dividiert. Solange Sie arbeiten, werden Sie auch diese monatlichen Beträge bekommen. Bezüge aus dem Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung werden für den Familienbonus nicht gezählt, somit bekommt diese Person nur für den Zeitraum seiner Tätigkeit bei seinem Arbeitgeber diesen Bonus.

Beispiel: Wenn der Antrag für die monatliche Familienbonus-Auszahlung nicht im Jahr 2018 erfolgt, werde ich im Jahr 2019 von diesem Recht keinen Gebrauch machen können? Warum soll im Jahr die Übermittlung des ausgefüllten Formulars im Jahr 2018 noch geschehen?

1. Möglichkeit: Wenn Sie das Formular Dezember 2018 ausfüllen und auch das Recht auf den Familienbonus haben, könnten Sie ab Jänner 2019 die monatliche Auszahlung beanspruchen, was auch den BürgerInnen verlautbart wurde. Nach Vorlage des Antrages dem Arbeitgeber, erfolgt eine dementsprechende Vorbereitung der Buchhaltung.

2. Möglichkeit: Wenn Sie von dieser Regelung nicht profitieren möchten, so können Sie im Jahr 2020, im Zuge Ihrer jährlichen Veranlagung für das Jahr 2019 den kompletten Familienbonus bekommen.

3. Möglichkeit: Wie wir viele auch wissen, können wir im Zuge der Veranlagung zu den vergangenen 5 Jahren zurückkehren. Das heißt, wenn eine Familie den Familienbonus in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 nicht in Anspruch genommen hat, so kann im Zuge der jährlichen Veranlagung alles abgegolten werden.

Wiederholung der Wahlmöglichkeiten: Wenn Sie sich den Familienbonus im Jahr 2019 monatlich auszahlen lassen möchten

Wenn Sie die steuerliche Auswirkung monatlich auf ihr Einkommen spüren möchten, so müssen Sie das Formular ,,E30” ausfüllen. Nach Einreichung des ausgefüllten Formulars an Ihrem Arbeitgeber, können Sie die monatliche Auszahlung ab Jänner 2019 zu Ihrem Lohn bzw. Gehalt haben.

Wenn Sie den Familienbonus mittels Veranlagung im Jahr 2020 geltend machen möchten

Wenn Sie aber jährlich zu dem Betrag kommen möchten, der Ihnen zusteht, so können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Veranlagung, mit dem Ausfüllen der Beilage ,,L1k” den Familienbonus geltend machen.

Durch diese Wahlmöglichkeit, können Sie frühestens ab 2020, im Zuge der jährlichen Veranlagung für das Jahr 2019 den Familienbonus bekommen. Während andere sich durch monatliche Zahlungen im Jahr 2019 den Familienbonus auszahlen lassen werden, bekommen Sie aufgrund dieser Durchführung eine Einmal-Summe bzw. Entlastung. Die Entscheidung obliegt Ihnen.

Wird man weiterhin den Kinderfreibetrag und die Möglichkeit für den Abzug der Kinderbetreuungskosten haben?

Nein, der Familienbonus hat die höhere Wirkung und dadurch wird nur mehr noch ihn geben.

Beispiel Antragsformular

https://bruckemagazin.at/wp-content/uploads/2018/12/Beispiel-Antragsformular.pdf 

Autor: Ali Bestami Güngördü

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