Was ist der Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Insgesamt werden 950.000 Familien und 1,6 Mio. Kinder profitieren, die künftig von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Milliarden Euro befreit werden. Diese Maßnahme wird mit 1.1.2019 in Kraft treten.

Wer ist vom Familienbonus Plus betroffen? Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Familien, die Einkommenssteuer zahlen, werden entweder zur Gänze von dieser Steuerlast befreit oder es wirkt ein Steuerbonus von 1.500 Euro/Kind/Jahr. (bei volljährigen Kindern für die Familienbeihilfe bezogen wird: 500 Euro/Kind/Jahr)

Was muss man tun, um den Familienbonus Plus zu erhalten?
Der Familienbonus Plus kann entweder im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitnehmerveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) beantragt werden.

Kann ich zwischen der Möglichkeit der Auszahlung per Lohnverrechnung und der Auszahlung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wählen?
Ja.

Wie funktioniert die Regelung…

…bei Ehepaaren? Gibt es eine Art „splitting“?
Bei (Ehe)Partnern kann der Familienbonus Plus flexibel aufgeteilt werden. Das heißt eine Person kann entweder den vollen Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird alternativ zwischen den (Ehe)Partner aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250).

…bei geschiedenen Eltern? Wer macht den Bonus wie geltend?
Bei getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, ist grundsätzlich eine Aufteilung 750/750 (bzw. 250/250) vorgesehen.

Haben geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende ebenfalls Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Um auch geringverdienende Alleinerzieher und Alleinverdiener adäquat zu berücksichtigen, wird ein sogenannter Kindermehrbetrag idHv. 250 Euro/Kind/Jahr eingeführt.

Was passiert mit den bisherigen Regelungen wie dem Kinderfreibetrag und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten?
Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen.

Besteht Anspruch für Kinder, die im Ausland leben?
Für Kinder in Drittstaaten steht kein Familienbonus Plus zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird der Familienbonus Plus indexiert und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst.

Weitere Details zum Familienbonus und seiner genauen Ausgestaltung werden im Zuge des legistischen und parlamentarischen Prozesses definiert.

Quelle: bmf.gv.at

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