Senat der Wirtschaft begrüßt weitere Verbesserungen in der FlexKap-Regierungsvorlage

Senat der Wirtschaft begrüßt weitere Verbesserungen in der FlexKap-Regierungsvorlage

Wien (OTS) Die Dringlichkeit der Modernisierung des österreichischen Gesellschaftsrechts dürfte inzwischen jedem der auch nur halbwegs ob der Bedeutung eines konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandorts Bescheid weiß, bekannt sein. Die Notwendigkeit flexiblerer Gesellschaftsformen inklusive Mitarbeiterbeteiligungen ist seit der digitalen und biotechnologischen Revolution und den sich daraus ergebenden Unternehmensgründungen entscheidend. Das gleiche gilt auch im Hinblick auf der Demographie geschuldeten Zunahme von Betriebsübergängen. Österreich ist unter allen OECD-Ländern gerade diesbezüglich das Stiefkind. Alle westlichen Volkswirtschaften haben inzwischen ein rechtliches Umfeld geschaffen, das schnelle, unbürokratische, kostengünstige Firmengründungen ermöglicht, mit einfachen Mitarbeiterbeteiligungsmöglichkeiten und steuerlichen Incentivierungen.

Weitere Verbesserungen nach dem Begutachtungsentwurf

Nach jahrelangem hin und her hat die Regierung heuer nun endlich einen Entwurf für eine flexible Kapitalgesellschaft zusammengebracht, allerdings weit davon entfernt, was die innovativsten Volkswirtschaften (UK, USA, NL, CH, u.v.m) als Best Practice schon seit Jahren vorgelegt haben – aber immerhin! Nun sind wir im Endspurt.

Gegenüber dem Ministerialentwurf des Start-Up-Förderungsgesetzes, sind in der nunmehr von den Ministern abgesegneten Regierungsvorlage weitere wichtige Verbesserungen vorzufinden:

  1. Die vom Senat der Wirtschaft kritisierten Fristen (mindestens 3 Jahre Mitarbeit, Exit frühestens 5 Jahre nach Erstausgabe) wurden auf 2 und 3 Jahre verkürzt.
  2. Bei Überscheiten der 10%-Schwelle verliert der Mitarbeiter nicht den gesamten Steuervorteil, sondern behält ihn im Ausmaß von 10%.
  3. Klargestellt wurde, dass nicht nur die FlexCo, sondern auch andere Rechtsformen Mitarbeiterbeteiligungen ausgeben können, solange die Beteiligung weder ein Stimmrecht noch generelles Beschlussanfechtungsrecht vorsieht und im Firmenbuch, Anteilsbuch oder vergleichbaren Verzeichnis erfasst ist.

Das sind 3 sehr wichtige Verbesserungen, die es ermöglichen, Mitarbeiter am Erfolg ihres eigenen Unternehmens zu beteiligen, was schließlich ein entscheidender Faktor dafür ist, Talente in Österreich zu halten oder gar nach Österreich zu holen“, betont Senator RA Keyvan Rastegar, Gründer der Rechtsanwaltskanzlei RPCK Rastegar Panchal. Er berät den SENAT in Sachen Gesellschaftsrecht schon seit vielen Jahren.

Senat der Wirtschaft dankt den zuständigen Ministerinnen und Ministern

Dass keine weiteren bürokratischen Hürden eingebaut wurden, vor allem beim §12 FlexKapGG, das ja erstmals von einer strikten Notariatspflicht abgeht, war in Anbetracht der heftigen Interventionen der Notariatskammer und Richtervereinigung nicht selbstverständlich, und ist dem unermüdlichen Einsatz vor allem von Justizministerin Alma Zadić und Finanzminister Magnus Brunner, aber auch Bundeskanzler Nehammer, Wirtschaftsminister Kocher, Verfassungsministerin Edtstadler und all deren zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verdanken. Und natürlich all den rastlos engagierten Damen und Herren aus der Zivilgesellschaft, denen das wirtschaftliche Fortkommen und die Finanzierbarkeit des Sozialstaates am Herzen liegt.

Nächster Schritt: Justizausschuss am 30.11.23 – Senat drängt die Abgeordneten der Regierungsparteien Farbe zu bekennen!

Aus Erfahrung wissen wir, dass die Kämmerer in unserem Staat alles in Bewegung setzen werden, um ihre Pfründe zu schützen, abseits jeglicher Staatsraison. Wir ermahnen daher gerade die Abgeordneten der ÖVP, denen ja die wirtschaftliche Tragweite dieser Reform bewusst sein sollte, sich von den Tentakeln der Justiz-Lobby nicht einfangen zu lassen“, so Hans Harrer, Vorsitzender des Senat der Wirtschaft, und fährt fort: „Besinnen sie sich nicht nur ihrer Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Österreich, sondern auch ihrer potentiellen Wähler, und das sind nicht die 470 österreichischen Notare, sondern der österreichische Mittelstand, tausende von Unternehmern und deren Mitarbeiter, die die Wertschöpfung in diesem Land tragen und für den Großteil des Steueraufkommens verantwortlich sind.

Rückfragen & Kontakt:

SENAT DER WIRTSCHAFT
Mahdi Allagha
Mitglied der Geschäftsleitung
presse@senat.at
Mob.: +43-664 887 333 11

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SWS0001

Die mobile Version verlassen