Kommentar

Rundfunkgebührengesetz die Basis der GIS

Das Rundfunkgebührengesetz regelt die Bestimmungen über Rundfunkgebühren und stellt somit die gesetzliche Grundlage unserer Tätigkeit dar.

Wichtig für die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich sind aber auch das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, sowie das ORF-Gesetz.

Was ist zu melden?

Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung besitzen, also ein Gerät, das Rundfunktechnologien verwendet, dann müssen Sie das melden (VwGH vom 30.06.2015, Zl. Ro2015/15/0015).

Das bedeutet: Jeder Fernseher an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist damit melde- und gebührenpflichtig. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.

Oder anders ausgedrückt: Gerätekonstellationen unter Verwendung einer

• Kabel-TV-Anbindung

• Terrestrik bzw.

• Satelliten-Receiver,

sind melde- und gebührenpflichtig.

Ebenso melde- /gebührenpflichtig sind:

• Geräte ohne Rundfunktechnologien – in Kombination mit einer Gerätekonstellation (etwa Kabel, SAT, dvb-T, etc.), die Rundfunk wahrnehmbar macht – sind ebenso melde- und gebührenpflichtig. Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z.B.: KAGIS, NOGIS, Pop-Tech, etc.).

• Computer und Tablets mit DVB-T-Stick oder TV-Karte oder Radio-Karte

• Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang

Kabel-/Satelliten-/Pay-TV ersetzen nicht die Meldung und Entrichtung der Rundfunk gebühren. Dies betrifft auch Unternehmer, die AKM- oder sonstige Gebühren zahlen müssen.

Autoradios brauchen nicht gemeldet werden.

Wer eine Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungs übertretung und macht sich somit strafbar!

Was muss gemeldet werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Geräte besitzen, die Rundfunktechnologien verwenden, handelt es sich um Rundfunkempfangseinrichtungen. Diese sind melde- und gebührenpflichtig.

Was passiert, wenn ich nicht oder falsch anmelde?

Keine oder eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung. Nämlich dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird. In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen!

Muss ich den Betrieb meines Autoradios melden?

Nein. Denn der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden ist gebührenfrei.

Ich habe einen Satelliten-/Kabelanschluss. Muss ich meine Geräte trotzdem anmelden bzw. Rundfunkgebühren zahlen?

Ja. Denn die Melde- und Gebührenpflicht hängt davon ab, dass Sie ein Gerät, das sich Rundfunktechnologien bedient, an einem Standort aufgestellt haben und damit Programme empfangen können. Wie Sie das Programm empfangen, ist davon unabhängig.

Kabelgebühren oder ähnliche Gebühren (z.B. für Gemeinschafts-Satellitenanlagen) ersetzen nicht die Rundfunkgebühren. Denn in jedem Fall können Sie ja Rundfunk empfangen.

DVB-T: Ich kann keine ORF-Programme via Antenne empfangen. Muss ich nun trotzdem Gebühren zahlen?

Wenn an einem Standort Rundfunkempfangsanlagen betrieben oder betriebsbereit gehalten werden und die prinzipielle Empfangsmöglichkeit besteht, d.h. dieser terrestrisch (analog oder digital) mit den ORF-Programmen versorgt ist, müssen die Rundfunkgebühren (inkl. ORF-Programmentgelt) entrichtet werden.

Wann beginnt, wann endet die Gebührenpflicht?

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Radio- und/oder Fernsehgerät an einem Standort aufgestellt wird. Sie erlischt frühestens mit Ende jenes Monats, in dem die Abmeldung der Rundfunkempfangseinrichtungen bei der GIS einlangt.

Quelle: www.gis.at

 

Werden die GIS-Beiträge an richtigen Stellen verwendet?

GIS wollte sich an die türkischsprachigen Bevölkerung näherbringen, investierte jedoch nur an einer Wiener lokal Medien 67.000 Euro. Wir möchten erfahren, warum diese Investition nicht flächendeckend an alle türkischen Medien verteilt wurde?

Wer in Österreich lebt und einen Fernseher besitzt, muss die GIS-Beiträge bezahlen. Ein Großteil der Bevölkerung, vor allem mit Migrationshintergrund, hat keinen Zugriff auf die GIS-Zugehörige Sender der ORF. Sehr viele benutzen Satellitenschüssel und empfangen meist Sendungen in ihrer Muttersprache über Internet-TV, deshalb können Sie nicht nachvollziehen, warum sie die GIS-Beiträge bezahlen müssen. Aus diesem Grund werden sehr viele Ausweichmethoden versucht.

Daher will sich GIS an die türkischstämmige Bevölkerung näherbringen und startete eine Werbekampagne an lokalen Zeitungen. In Österreich sind sieben Zeitungen, die in türkischer Sprache veröffentlicht werden. Ein Teil davon erscheint ausschließlich in Wien und ein Teil nur in Tirol und Umgebung. Die Brücke Magazin ist einzig deutsch türkische Zeitung die Österreichweit flächendeckend verteilt wird. GIS hat für diese Werbekampagne 67.000 EUR investiert. Sie haben diese Werbekampagne ausschließlich nur an einer Zeitung veröffentlicht.

Sie fanden es angemessen, nur ein kleines Prozent der türkischen Bevölkerung zu erreichen, anstatt die Reichweite mittels Verteilung der Kampagne an mehreren Zeitungen zu vergrößern. Wir können diese Gedankenweise nicht nachvollziehen. Wenn eine Werbekampagne Flächendeckend erfolgreich sein sollte, wäre eine Verteilung eventuell die bessere Methode. Dadurch konnte man circa 200.000 Personen erreichen. Durch diese eingeschränkte Verteilung werden maximal 10 bis 15 Tausend erreicht, wir erwarten eine Begründung dieser Methode.

Auch wir wollten GIS an unsere Leser/innen näherbringen und daher hatten wir einige Fragen gestellt, worauf wir bedauerlicherweise bis Dato keine Antworten bekommen haben. Sollen wir dieses Schweigen als Zustimmung annehmen?

Aus diesem Grund sind wir gezwungen die unbeantworteten Fragen an GIS, mit Vorbehalt, zu veröffentlichen.

Wir als Brücke Magazin sind ein deutsch/türkisches Medium mit monatlich 95.000 Ausgaben. Des Weiteren sind wir auch in sozialen Medien vertreten und erreichen dadurch unsere Leser/innen.

Sehr gerne möchten wir auch die GIS Gebühren Info Service GmbH an unsere Leser/innen näherbringen, daher ersuchen wir um Beantwortung folgende Fragen:

• Können Sie bitte die GIS kurz vorstellen? Was sind die Aufgaben und Verantwortungen?

Was sind Ihre Aufgaben in Bezug auf Informationsfreiheit der Öffentlichkeit?

• Was ist Ihre Mission bzw. Motto in Bezug auf Medienethik?

GIS wird nahezu ausschließlich durch Steuern finanziert. Ein Teil der Bevölkerung sieht diese Finanzierung als nicht angemessen und in den vergangenen Monaten war eine Petition Kampagne für die Abschaffung. Können Sie uns bitte das Nutzen der GIS für die Bevölkerung kurz schildern?

• Wer muss die GIS Gebühren bezahlen? Wer wird davon befreit? Wie und mit welchen Unterlagen muss eine Befreiung beantragt werden?

Können Sie bitte Geräte ohne Tuner näher definieren? Können Personen diesen Tuner abbauen lassen und eine Befreiung beantragen?

• Wir konnten auch Ihre Werbeanzeigen in verschiedenen Medien aufzeichnen. Leider ist es uns aufgefallen, dass Sie für die türkisch stämmige Personen nur eine Zeitschrift, die nur in Wien erscheint, ausgewählt haben. Es gibt weitere sechs Medienunternehmen deren Zielpublikum türkisch Sprachige Bevölkerung ist. Wäre es nicht besser, wenn Sie Ihre Inserate innerhalb der türkischen Zeitungen verteilen würden und dadurch Ihre Reichweite vergrößern?

Von den sechs türkisch sprachigen Medien Erscheinen, vier nur in Wien und zwei nur im Bundesland Tirol.

• Hierbei möchten wir festhalten, wir als Brücke Zeitung sind einzig deutsch türkisches Medium die österreichweit verteilt wird.

Was sind Ihre Kriterien und Voraussetzungen für eine Werbeanzeige?

• Gibt es einen bestimmten Grund warum Sie ausschließlich 15.000 der 350.000 türkisch Stämmige Personen erreichen wollten?

Wir sind der Meinung, dass durch eine Verteilung an mehrere Medien mehr Reichweite erreichen wird. Gerne möchten wir auch Ihre Meinung darüber erfahren.

Sehr gerne möchten wir Ihre Antworten auch in unserer Mai-Ausgabe drucken. Falls wir keine Antworten bekommen, behalten wir uns das Recht vor unsere Fragen ohne Ihre Antworten mit unserem Leser/innen zu teilen.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Antworten.

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