Notstandshilfe: Regierung will Geld von „Schummlern“

Im Zug der Neugestaltung der Arbeitslosenbezüge sollen Langzeitarbeitslose nur noch die Mindestsicherung bekommen. Wer sich „durchschwindeln“ will soll sich das selbst finanzieren.

Die ÖVP-FPÖ-Regierung will die Notstandshilfe abschaffen, beziehungsweise in das befristete Arbeitslosengeld integrieren und Langzeitarbeitslose künftig in die Mindestsicherung bringen. Davon betroffen wären laut zuletzt verfügbaren Zahlen rund 167.000 Menschen in Österreich. Der Großteil davon sind, wie aus den Daten der Statistik Austria und des AMS für das Jahr 2016 hervorgeht, Männer (101.500).

Die Abschaffung der Notstandhilfe und damit die Einführung einer Art Hartz-IV-Modells nach deutschem Vorbild in Österreich ist in der ÖVP nicht erst seit den Koalitionsverhandlungen mit der FPÖ ein Thema. Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling beauftragte 2016 sogar eine Studie zur Einführung des deutschen Hartz-IV-Modells in Österreich.

Fakten zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe

  1. Arbeitslosengeld
  1. Notstandshilfe

Kritik an den Plänen

Die Opposition – SPÖ und Liste Pilz – übt Kritik an dem Vorhaben. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner von der ÖVP hat einer „einseitigen Verschiebung“ der Notstandshilfe in die Mindestsicherung eine klare Absage erteilt. Das komme für ihn nicht infrage, betonte Wallner nach der Sitzung der Vorarlberger Landesregierung. Er würde in einem solchen Schritt keinen Vorteil, sondern lediglich eine Umverteilung der Lasten sehen. Hintergrund ist, dass die Notstandshilfe vom Bund, die Mindestsicherung aber von den Ländern geleistet wird.

Auch dem oberösterreichischen Landeshauptmann Thomas Stelzer, ebenfalls von der ÖVP, widerstrebt die geplante Neuregelung. Er lehnt zwar den den Plan nicht kategorisch ab, knüpft aber klare Bedingungen daran: „Wenn aus einer Bundesleistung eine Leistung der Bundesländer werden soll, dann muss auch die finanzielle Ausstattung für die Länder sichergestellt werden.“

ÖVP-Klubchef August Wöginger und FPÖ-Regierungskoordinator Norbert Hofer können sich vorstellen, dass bei der von der Bundesregierung im Rahmen des Arbeitslosengeldes neu geplanten Verschiebung der Notstandshilfe in die Mindestsicherung in bestimmten Fällen auf Vermögen zugegriffen wird. Dieses Ansinnen lässt unter anderem bei der Volkshilfe und bei Schuldnerberatern die Alarmglocken läuten. Bei Arbeitslosen soll künftig auf ihr Vermögen zugegriffen werden können. Die Regel soll allerdings nur bei jenen gelten, die erst kurz ins System einzahlen und sich „durchschummeln“ wollen

Einigkeit gibt es beim Regierungs-Juniorpartner FPÖ zu dem Thema allerdings nicht. Tirol-Chef Markus Abwerzger spricht sich etwa klar gegen einen Zugriff auf Vermögen ausgesprochen. Er halte das „nicht für zielführend“. Auch Sozialministerin Beate Hartinger, ebenfalls von der FPÖ hatte einen Vermögenszugriff während der vergangenen Tage ausgeschlossen.

Notstandshilfe-Bezieher: Der Großteil sind Inländer, ein Drittel über 50 Jahre alt und am Arbeitsmarkt nur schwer vermittelbar. © APA/Martin Hirsch

Existenzgefährdende Bestimmungen

Erich Fenninger, Bundesgeschäftsführer der österreichischen Volkshilfe, warnt: „Vor allem für ältere langzeitarbeitslose Menschen, die sich durch eine lange Versicherungsdauer etwas erspart haben, bedeutet die Abschaffung der Notstandshilfe und eine Überführung in die Mindestsicherung eine enorme Gefahr. Diese Menschen würden nicht nur ihr mühsam erspartes Geld verlieren, mit der Mindestsicherung kann eine Existenz auch nicht abgesichert werden.“

Arbeitslosigkeit ist schon jetzt der mit Abstand häufigste Überschuldungsgrund: 37 Prozent der Klienten der staatlich anerkannten Schuldenberatungen sind wegen Arbeitslosigkeit oder deutlicher Einkommensverminderung in die Schuldenspirale geraten. „Der Wegfall der Notstandshilfe würde hier noch schneller Überschuldungskarrieren produzieren, weil das tägliche Leben nicht mehr leistbar ist. Das stürzt ganze Familien nachhaltig in die Armut“, warnt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen.

Schulden und damit verbundene Lohnexekutionen sind nachweislich eines der größten Vermittlungshindernisse am Arbeitsmarkt, weil nach österreichischer Rechtslage der Arbeitgeber als Drittschuldner die Pfändungsberechnung vornehmen muss. „Sehr oft finden verschuldete Menschen also erst wieder einen Job, wenn die Schulden geregelt sind“, berichtet Mitterlehner. „Wenn sich in dieser Zeit das magere Einkommen aus dem Arbeitslosengeld noch einmal drastisch verringert, macht das eine Rückzahlung der Schulden fast unmöglich, wodurch auch die Gläubiger durch die Finger schauen.“

Auch aus Sicht der Überschuldungsprävention ist ein System, das das Abrutschen vom Arbeitslosengeldbezug in die Mindestsicherung zulässt, alles andere als ideal. „Seit über zwanzig Jahren sind Schuldenberatungen in der Finanzbildung aktiv. Einer der Grundsätze, die dabei vermittelt werden: Es braucht einen finanziellen Polster für unerwartete Ausgaben“, so Clemens Mitterlehner. „Wie soll ich das den jungen Menschen in den Schulen erklären, dass ihnen dieser Notgroschen in der Arbeitslosigkeit wieder weggenommen wird?“

Foto Credit – APA

Quelle: Trend.at

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