Das neue Kindergeldkonto ist seit 1.März 2017 in Kraft und bringt viele Neuerungen für die Eltern
Ein Konto mit einer einheitlichen Summe pro Kind
Durch die Reform des Kindergeldkontos wurden die finanziellen Unterschiede der früheren Pauschalvarianten aufgehoben. Dadurch ist nun sichergestellt, dass Mütter und Väter eine einheitlichere Gesamtsumme erhalten – nämlich bis zu 16.449 Euro, unabhängig davon, wie lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Die bisherigen vier Pauschalvarianten fließen nun in ein flexibles Konto, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt auch weiterhin bestehen. Durch eine flexibel wählbare Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen für eine Person, oder 456 bis zu 1063 Tagen für beide Eltern zusammen, können Familien nun ganz individuell die für sie ideale Kinderbetreuungsgeldvariante erstellen.
Flexible Bezugsdauer
Ein Wechsel zwischen den unterschiedlichen Varianten war bisher nicht möglich. Mit dem neuen Kindergeldkonto konnte dem Wunsch vieler Eltern nach einer flexibleren Wechselmöglichkeit nachgekommen werden. Die gewählte Dauer kann während des Bezugs ein Mal verändert werden, so können Familien die Bezugsdauer auf Veränderungen in ihrem Alltag optimal und individuell anpassen.
Partnerschaftlichkeit wird gefördert
Eine wesentliche Neuerung des Kindergeldkontos ist die Einführung des Familien- und Partnerschaftsbonus. Diese beiden Modelle sollen insbesondere die Väter dazu ermutigen, sich verstärkt in die wichtige und prägende Phase nach der Geburt einzubringen und auch danach mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen. Die Familienzeit ermöglicht den Vätern, die intensive und wertvolle Zeit direkt nach der Geburt des Kindes gemeinsam mit der Familie zu verbringen. Die Familienzeit kann zwischen 28 und 31 Tagen in Anspruch genommen werden, es besteht dabei volle Kranken- und Pensionsversicherung. Für diesen Zeitraum erhalten die Eltern einen Bonus von rund 700 Euro. Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Partnerschaftsbonus in der Höhe von zusätzlich 1.000 Euro. Diesen können Eltern abrufen, wenn sie sich die Betreuung zu gleichen Teilen, also 50:50 oder 60:40, aufteilen. Nähere Informationen rund um das neue Kindergeldkonto, sowie den Link zum Online
Kindergeldrechner finden Sie unter: