Nahversorgungsförderung Land NÖ

Im Rahmen der „Investitionsförderung Nahversorgung“ werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis € 750.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Dahingehend unterstützt werden Investitionsprojekte von Nahversorgern zur Sicherung der Grundversorgung zur Reduktion des Individualverkehrs in der Region durch kurze Einkaufswege.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Gemeinden im Rahmen der privatwirtschaftlichen Verwaltung, die Güter des täglichen Bedarfes führen. Dazu zählen die Mitglieder des Landesgremiums des Einzelhandels mit Lebens- und Genussmitteln der Wirtschaftskammer NÖ, Bäcker (und Konditoreien nur in Verbindung mit einem Bäckergewerbe und angeschlossener Bäckerfiliale), Fleischauer, Einzelhandel mit Textilbekleidung, Schuhen oder Orthopädietechnik, Einzelhandel mit Papier- und Kurzwaren sowie textilen Haushaltswaren, Einzelhandel mit Drogerie- und Parfümeriewaren oder Einzelhandel mit Elektro-, Haus- und Küchengeräten (ausgenommen Baunebengewerbe und der Audio- und Videobereich).

Diese Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn der Jahresumsatz in allen Geschäftsbereichen maximal 1,6 Mio. Euro pro Betriebsstätte beträgt, die Öffnungszeiten mind. Fünf mal wöchentlich betragen, maximal 500 Quadratmeter pro Betriebsstätte zur Verfügung stehen und nicht mehr als 10 Betriebsstätte vorhanden sind. Lebensmitteleinzelhändler müssen zusätzlich ein Lebensmittelvollsortiment führen (Brot und Gebäck, Obst und Gemüse, Milch und Molkereiprodukte, Eier, Zucker, Reis, Fette und Öle, Tiefkühlwaren, Wurstwaren, Süßwaren, Getränke sowie Reinigungs- und Haushaltsartikel).

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung können den entsprechenden Richtlinien der einzelnen Förderungsaktionen entnommen werden. Die Antragstellung kann entweder direkt mittels Online-Formular oder durch Übermittlung des Antragsformulares er-folgen.

Die Richtlinien und das Antragsformular sind unter www.noe.gv.at zu finden. Weitere Auskünfte zur Nahversorger Förderung gibt Ihnen auch gerne die zuständige Förderungsstelle des Landes Niederösterreich.

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