Deutsch

Mehr kompetenzen und zutrauen für gut ausgebildete fachkräfte

Aktueller Entwurf der Pflegereform sorgt für Benachteiligung einzelner Berufsgruppen in der Langzeitpflege

Gestern Dienstag endete die Frist für Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf für die Pflegereform, die ein wichtiger Startimpuls zur Absicherung der Pflege ist. Oberösterreich hat sich im Zuge des parlamentarischen Prozesses aktiv eingebracht, um eine drohende Benachteiligung einzelner Berufsgruppen abzuwenden. Sozial-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer warb in den vergangenen Wochen auf den unterschiedlichsten Ebenen intensiv für eine Überarbeitung der Entwürfe. Die zentralen Anliegen aus Oberösterreichs Sicht sind die Erweiterung der Kompetenzen des Pflegepersonals sowie die vollständige Ausweitung der Ausbildungsprämie auf die Fachsozialbetreuungsberufe.

„Die Bundesregierung hat mit dem Vorschlag zur Pflegereform einen wichtigen Startimpuls zur Absicherung der Pflege gesetzt. Im Rahmen des parlamentarischen Prozesses geht es jetzt um einen Schulterschluss, damit die geplanten Maßnahmen auch in den Alten- und Pflegeheimen ankommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege leisten unabhängig von ihrer Ausbildung und Einsatzort eine sehr gute und professionelle Arbeit. Entscheidend ist nun, dass die Pflegereform allen Berufsgruppen gleichermaßen hilft.“

Sozial-Landesrat Wolfgang

Hattmannsdorfer

Mehr kompetenzen und zutrauen für gut ausgebildete fachkräfte

Die angespannte Situation am Bewerbermarkt für die oberösterreichische Langzeitpflege macht es notwendig, dass die Mitarbeiter/innen bestmöglich eingesetzt werden. Die Pflegekräfte sollen jene Fähigkeiten, die sie in ihrer Ausbildung lernen, vollständig anwenden können. Aktuell bestehen gesetzliche Hürden, die die Pflegekräfte bei der Ausübung des Gelernten einschränken. Entscheidend ist daher, die Kompetenzen der Pflegefachassistenz entsprechend ihrer Ausbildung zu erweitern. Zusätzlich sollen auch die Heimhelfer/innen erweiterte Kompetenzen erhalten. 

„Ich traue unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr zu. Das Pflegepersonal genießt eine sehr gute Ausbildung, Teile des Gelernten dürfen aktuell aber nicht angewendet werden. Wir sollten daher eine Diskussion darüber führen, welche Aufgaben wir den Mitarbeiterinnen auf Grund ihrer Ausbildung zutrauen und nicht, welche wir ihnen verbieten“, wirbt Hattmannsdorfer für eine Ausweitung der Kompetenzen.

Volle ausbildungsprämie für fachsozialbetreuungsberufe

In der Langzeitpflege stellen die Sozialbetreuungsberufe neben den Berufen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz einen überwiegenden Anteil dar. Auch diese müssen in der Pflegereform ihre Berücksichtigung finden. Zwei Drittel der Pflegekräfte in den Alten- und Pflegeheimen gehören beispielsweise den Fachsozialbetreuungsberufen (FSB) an. Wenn der Bund will, dass die Pflegereform auch in der Langzeitpflege ihre Wirkung entfaltet, dann dürfen die Fachsozialbetreuungsberufe nicht benachteiligt werden. Hattmannsdorfer fordert daher, dass auch die Fachsozialbetreuungsberufe den geplanten Ausbildungsbeitrag von 600 Euro monatlich vollinhaltlich und für die gesamte Ausbildungsdauer erhalten.

„Oberösterreich hat einen sehr hohen Anteil an Sozialbetreuungsberufen in der Pflege und deren Ausbildung. Diese Berufsgruppen werden durch den momentanen Entwurf der Ausbildungsprämien benachteiligt. Ich appelliere an Bundesminister Rauch, dies nochmals zu überdenken, denn die Sozialbetreuungsberufe arbeiten nicht weniger professionell und sind das Rückgrat der oö. Altenpflege“, so Hattmannsdorfer.

Zur verdeutlichung ein beispiel: Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist durch das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GUKG) geregelt. Der Gesetzesentwurf sieht eine monatliche Ausbildungsprämie in Höhe von 600 Euro für die gesamte Dauer der zweijährigen Ausbildung vor, also jedenfalls 14.400 Euro. Die Ausbildung zur Fachsozialbetreuer/in mit Schwerpunkt Altenarbeit (FSB-A, Sozialbetreuungsberuf) dauert ebenfalls zwei Jahre und ist im ersten Ausbildungsjahr völlig ident zu jener der Pflegefachassistenz. Ein Anspruch auf die Prämie besteht jedoch fix nur für die Dauer des Praktikums von max. sechs Monaten, also gesamt 3.600 Euro.

Ähnliche Artikel

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"