MAG ELF sucht nach freiwilligen muslimischen Pflegefamilien

Die Magistratsabteilung 11- Wiener Kinder- und Jugendhilfe ist die größte Kinderschutzeinrichtung in Österreich. Sie schützt Kinder und unterstützt Familien dabei, den Kindern ein gewaltfreies und kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.

https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/

Aufgaben

Präventive Maßnahmen haben einen besonderen Stellenwert. Darüber hinaus hat die Wiener Kinder- und Jugendhilfe die Verpflichtung und das Recht, gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen einzuschreiten und sie vor weiterer Gewalt zu schützen.

Unter dem Motto „Kinder schützen-Eltern unterstützen“- bietet die Wiener Kinder- und Jugendhilfe  ein vielfältiges Angebot an Information, Beratung, Förderung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien. Sie unterstützt Familien dabei, angemessene Lösungen für ihre Probleme zu entwickeln.

Prävention

Eltern stehen in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder vor vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen. In den Familienzentren der Wiener Kinder- und Jugendhilfe bieten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Psychologie und Rechtsvertretung umfassende Informationen, Unterstützung und Beratung.

Themen sind, Fragen rund um die Geburt, alle Erziehungs- und Beziehungsfragen , Trennung/Scheidung und Obsorgefragen, finanzielle- oder Wohnungsprobleme.

https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/servicestellen/familienzentren.html

Alle Beratungsangebote im Rahmen der Familienzentren sind kostenlos!

In den Familienzentren kann man sich als werdende Eltern auch schon vor der Geburt im Rahmen des Eltern-Fit Programms informieren, man erhält das Geschenk der Stadt Wien, den Wickelrucksack und kann nach der Geburt andere Eltern im Babytreff oder in der Kleinkindgruppe kennen lernen.

Adoption und Pflegefamilie

Adoption und Pflege muss man genau unterscheiden.

Bei einer Adoption geben die leiblichen Eltern das Kind zur Adoption frei und ziehen sich aus dem Leben des Kindes zurück. Die Adoptiveltern bekommen alle Rechte und Pflichten für dieses Kind übertragen.

Pflegeeltern übernehmen Kinder, die aus den verschiedensten Gründen (Vernachlässigung, Gewalt, chronische Erkrankungen der Eltern etc.) nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, weil sie dort gefährdet sind. Anders als bei der Adoption behalten die leiblichen Eltern bestimmte Rechte (zum Beispiel das Kontaktrecht) und Pflichten (zum Beispiel Zahlung von Unterhaltsbeiträgen). Die Eltern können und sollen – wenn nichts dagegen spricht – die persönlichen Kontakte zum Kind aufrechterhalten. Diese Kinder brauchen eine liebevolle Ersatzfamilie, die sie stützt und betreut: Pflegeeltern, die für unbestimmte Zeit die Aufgaben der leiblichen Eltern übernehmen.

Voraussetzungen  für die Aufnahme eines Pflegekindes

Um Pflegemama oder Pflegepapa zu werden, braucht man eine Bewilligung der MAG ELF. Dafür müssen persönliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Bedingungen erfüllt sein .Im Bewilligungsverfahren werden diese Voraussetzungen geprüft und dabei alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder mit einbezogen. Zusätzlich wird in persönlichen Gesprächen Ihre Eignung geprüft. Das kann bis zu sechs Monate dauern.

https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/pflegefamilie/

Vorbereitung auf die Aufgabe

Während der Überprüfung der Eignung beginnt bereits die Basisschulung für werdende Pflegeeltern. Das Seminar bietet die Möglichkeit, die eigene Motivation zu prüfen und sich mit der Aufnahme eines Pflegekindes in die Familie auseinander zu setzen. Alle Fragen oder Bedenken werden ausführlich besprochen. Die Vorbereitung für werdende Pflegeeltern besteht aus mehreren Modulen. In Summe sind 51 Stunden in einem Zeitraum von rund 3-6 Monaten zu absolvieren.

Informationen zum Thema Pflegekinder und Pflegeeltern finden sie hier:

https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/pflegefamilie/index.html

Übernahme von Kindern durch Verwandte

Wenn ein Kind von der Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Kernfamilie herausgenommen werden muss, wird selbstverständlich geschaut, ob es in der erweiterten Familie geeignete Personen gibt, die die Versorgung des Kindes- vorübergehend oder längerfristig- übernehmen können.

Wir suchen Pflegeeltern für alle Kinder, die Schutz und Geborgenheit brauchen, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit. Wir können Kinder nur in Familien vermitteln, die geeignet sind, ihre Ausbildung abgeschlossen haben und für die Aufnahme eines Kindes bereit sind. Nachdem es kaum muslimische Pflegeeltern gibt, kann die Religionszugehörigkeit derzeit auch nicht berücksichtigt werden.

Rückkehr in die Familie

Eine Rückkehr kann dann erfolgen, wenn Eltern ihr gefährdendes Erziehungsverhalten überdenken, ablegen und zu erwarten ist, dass sie in Zukunft ohne Gewalt und Vernachlässigung für ein gutes Aufwachsen des Kindes sorgen können. Das heißt, die Eltern müssen bereit sein, an ihrem Erziehungsverhalten- mit Hilfe von unterstützenden ExpertInnen- zu arbeiten.

Gründe für die Herausnahme von Kindern aus der Familie

Wir nehmen Kinder nur dann in „Volle Erziehung“- wie das bei uns heißt, wenn sie zu Hause gefährdet sind. Hier geht es um Vernachlässigung, körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt.

https://www.wien.gv.at/menschen/kind-familie/krisen/gewalt.html

Wir geben Schutz
Familien unterstützen – Kinder schützen
SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen der Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien sind für die Kinder da. Sie arbeiten intensiv mit Eltern, Kindern, weiteren Familienmitgliedern und ExpertInnen verschiedener Fachbereiche zusammen. Wir unterstützen Familien dabei, Erziehung ohne Gewalt auszuüben, die Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und sie zu fördern. Denn es ist nicht nur unser Auftrag, sondern auch unser wichtigstes Ziel mit unserem professionellen Know-How, unserer Erfahrung, und persönlichem Engagement gemeinsam mit der Familie die Grundlagen für eine positive Entwicklung von Kindern zu sichern.

Prävention vor Krisenintervention
Damit aus kleinen Problemen keine großen werden:
• Wir beraten Familien in allen Erziehungsfragen, damit Probleme sich nicht zu tiefgreifenden Krisen auswachsen.

• Wir unterstützen Familien in Krisensituationen mit dem Ziel, dass Kinder sicher und ohne Gefahr in ihren Familien leben können.

• Wenn der Schutz des Kindes in der Familie, trotz aller Hilfsangebote, nicht ausreichend gewährleistet werden kann, bringen wir Kinder bei Krisenpflegeeltern, in Krisenzentren, bei Bedarf bei Pflegeeltern und in Wohngemeinschaften in Sicherheit.

Kinder haben gesetzlichen Anspruch auf Schutz und ein eigenständiges Recht auf ein kindgerechtes Aufwachsen. Vernachlässigung, psychische, körperliche und sexuelle Gewalt, aber auch das Miterleben von Gewalt zwischen den Eltern, beeinträchtigen Kinder immer in ihrer Entwicklung.

Wir nehmen Kinderschutz ernst
Wird uns die Vermutung einer Gefährdung gemeldet, nehmen wir diese jedenfalls ernst. Zunächst tragen wir alle Informationen zusammen, die für die Einschätzung einer möglichen Gefährdung wichtig sind. Wir nehmen Kontakt mit dem Kind und seiner Familie auf. Wichtige Informationen holen wir aus dem Umfeld des Kindes (z.B. Kindergarten, Schule, ÄrtzInnen, …). Sie sollten uns auf jeden Fall informieren, wenn:

• Eltern sich nicht ausreichend um ihr Kind kümmern (unzureichende Ernährung oder Pflege, schreien lassen, nicht beachten, alleine lassen, nicht spielen, nicht fördern, …)
• Ein Kind verletzt ist, verängstigt oder sonst in seinem Verhalten auffällig wirkt und/oder über Gewalt in der Familie berichtet
• Kinder von Eltern abgewertet und gedemütigt werden

Der Beginn einer Gefährdungsabklärung:

Anhand der gewonnen Informationen nehmen wir eine Risikoeinschätzung für das Kind in der Familie vor. Gleichzeitig bemühen wir uns um eine gute Zusammenarbeit mit der Familie. Sollte die Sicherheit des Kindes während der Gefährdungsabklärung in der Familie nicht ausreichend gewährleistet sein, bringen wir es vorübergehend im erweiterten Familienverband, in einem Krisenzentrum oder bei Krisenpflegeeltern unter. Dabei bemühen wir uns, den für das Kind geringsten, noch zum Ziel führenden Eingriff zu wählen (gelindestes Mittel).

Selbst wenn die Eltern damit nicht einverstanden sind, können wir eine solche Entscheidung zum Schutz des Kindes vorläufig treffen, stimmen uns dabei aber immer mit der fachlich vorgesetzten Leitung ab (4-Augen-Prinzip). Dann bringen wir bei Gericht einen Antrag auf Betrauung mit der Obsorge ein. Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt die getroffene Maßnahme aufrecht.

Führt die Gefährdungsabklärung zu dem Ergebnis, dass das Kind in seiner Familie nicht ausreichend geschützt ist, stellen wir – wieder nach dem Grundsatz des gelindesten Mittels – folgende Hilfen zur Erziehung zur Verfügung:

Unterstützung der Erziehung

Dazu erarbeiten wir mit den Eltern einen Hilfeplan und treffen eine schriftliche Vereinbarung über die notwendigen Hilfen. Darin werden die Ziele und Arbeitsschritte festgehalten, die zu den erforderlichen Veränderungen der Familiensituation führen und die Gefährdung des betroffenen Kindes ausräumen sollen. Anschließend unterstützen und begleiten wir die Eltern bei der Umsetzung des Hilfeplans, organisieren, falls nötig, zusätzliche Hilfen (Therapien, Beratung,…), kontrollieren aber auch die Einhaltung der Vereinbarungen.

Volle Erziehung
Volle Erziehung bedeutet, dass Kinder bei Pflegefamilien oder in Wohngemeinschaften leben. Parallel dazu arbeiten wir mit der Familie an der Verbesserung ihrer Erziehungsfähigkeit, damit das Kind dorthin zurückkehren kann und ein gesundes, gewaltfreies Heranwachsen möglich wird. Gelingt das nicht, bleibt das Kind bis zu seiner Verselbstständigung in der Pflegefamilie oder Wohngemeinschaft.

Unsere wichtigsten Grundsätze und Aufgaben in Kürze
• Die Kinder- und Jugendhilfe stellt die Kinder in den Mittelpunkt all ihrer Überlegungen und Handlungen.

• Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, Familien dabei zu unterstützen, dass Kinder dort gut aufwachsen können. Die Bereitschaft der Familien zur Zusammenarbeit ist dabei von großer Bedeutung.

• Bevor die Kinder- und Jugendhilfe in Elternrechte eingreift, klärt sie genau ab, welche Eingriffe für die Sicherheit des Kindes unbedingt erforderlich sind (gelindestes Mittel).

Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind

• eine angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum, sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes;
• die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;
• die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;
• die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;
• die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;
• die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;
• die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes

Eltern kommt damit eine verantwortungsvolle Aufgabe zu. Können sie diese nicht (oder nicht ausreichend) erfüllen, unterstützt die MAG ELF, die Wiener Kinder- und Jugendhilfe. Wenn es erforderlich ist, darf sie in die Rechte von Eltern eingreifen.

Für eine Erziehung ohne Gewalt
Alle Erwachsenen in Wien, tragen gemeinsam Verantwortung dafür, dass Kinder sich in unserer Stadt gut, sicher und frei von Gewalt entfalten können. Erst wenn die Sozialarbeiterinnen der MAG ELF von einer vermuteten Gefährdung eines Kindes erfahren, können sie zur Sicherung des Kindeswohles aktiv werden.

Inhalt Quelle: MAGELF

 

 

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