„Auf Oberösterreich ist Verlass – mit der Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen setzen wir ein starkes Zeichen für das öffentliche Gesundheitswesen“
Die Amtsärztinnen und Amtsärzte stehen im Dienst der öffentlichen Gesundheit. Dabei werden sie von verschiedenen Auftraggeberinnen und Auftraggebern hinzugerufen, aber auch von Behörden, Gerichten oder anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen. Auch bei der Erhaltung der öffentlichen Gesundheit wirken Amtsärztinnen und Amtsärzte mit.
Der Fachkräftemangel belastet ganz Österreich und alle Bundesländer. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch bei Amtsärztinnen und Amtsärzten in allen Bundesländern ein Mangel feststellen.
NEU: OÖ geht in die Offensive und stärkt finanzielle Rahmenbedingungen per 1. März 2023 rückwirkend
Aktuell sind 6,1 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bei Amtsärztinnen und Amtsärzten unbesetzt. An den Bezirkshauptmannschaften ist es derzeit noch schwieriger, Amtsärztinnen und Amtsärzte zu finden. Die Aufgabenbereiche umfassen hier auch speziell die Untersuchung von Personen im Zusammenhang mit Führerscheinabnahmen, Untersuchungen im Zusammenhang mit Suchtgifteinnahme, sowie die Untersuchung von Prostituierten.
LH Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander wollen rasch handeln und die finanziellen Rahmenbedingungen für die oö. Amtsärztinnen und Amtsärzte per 1. März 2023 rückwirkend stärken.
„In Oberösterreich arbeiten wir für ein großes Ziel, dass die Menschen in unserem Land gut und gesund leben können – heute bis ins hohe Alter. Wir arbeiten gemeinsam dafür, dass die oö. Gesundheitsversorgung gut und stark bleibt. Auf Oberösterreich ist Verlass und mit der Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen setzen wir ein starkes Zeichen für die Attraktivierung des öffentlichen Gesundheitswesens“, unterstreichen Landeshauptmann Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander.
Wie berichtet, erging der Auftrag von LH Thomas Stelzer und Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Christine Haberlander an die Personal- und Gesundheitsabteilungen des Landes Oberösterreich, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen zu bilden.
Folgende Verbesserungen wurden erarbeitet:
Für neueinsteigende Amtsärzt/innen
• mind. Gehalt iHv mind. € 7.000 brutto an den Bezirkshauptmannschaften
• mind. Gehalt iHv € 6.500 brutto in der Abteilung Gesundheit des Landes Oberösterreich
• vor der Neuregelung lag das Gehalt bei rund € 5.100 brutto (je nach Vorerfahrung auch etwas mehr)
Für bestehende Amtsärzt/innen
• Besoldung Neu: Bekommen eine sondervertragliche Zulage. Dadurch verdienen diese Amtsärzt/innen auf einem ähnlichen Niveau wie Neueintretende.
• Besoldung Alt: Diese befinden sich alle in der Spitzendienstklasse VIII und verdienen aktuell dadurch ohnedies wesentlich mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Besoldung Neu. Daher hier keine neue Zulage.
Sonstige Verbesserungen in den Sondervertragsrichtlinien der Amtsärzt/innen:
• Verbesserungen der Regelung für die Vertretung von BH-Amtsärztinnen und -Amtsärzten.
• Bisher: Ab drei Monaten Vertretungstätigkeit auf einer unterbesetzen Bezirkshauptmannschaft gab es eine Dienstvergütung iHv € 30 brutto/Std.
• Neu: Ab zwei Monaten Vertretungstätigkeit auf einer unterbesetzen Bezirkshauptmannschaft gibt es eine Dienstvergütung iHv aktuell rd. € 48/Std.
• Verbesserte Vordienstzeitenanrechnung für neue Amtsärztinnen und Amtsärzte in Bezug auf selbstständige ärztliche Tätigkeiten.
• Die bisher befristete Regelung der Erlaubnis der Nutzung der Privat-PKW für Dienstreisen für Amtsärztinnen und Amtsärzte auf den Bezirkshauptmannschaften wird auf unbestimmte Zeit (bis zu einer anderslautenden Neuregelung) verlängert.