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Jährlich zusätzlich 18,25 Millionen Euro
für Bildungseinrichtungen

Novelle des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes
• Vervierfachung der Finanzmittel für Personalkosten in Elementarpädagogik seit 2008
• Allein im Jahr 2022 rund 103 Millionen Euro für Personalkosten in elementaren Bildungseinrichtungen
• Anreiz für mehr Ganztägigkeit und Ganzjährigkeit
• Förderung der Leitungstätigkeit in elementaren Bildungseinrichtungen
• Bessere Förderung auch für zweite und dritte Gruppen

„Es ist unser Ziel, Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland zu machen. Dazu gehört vor allem, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben ist. Aus diesem Grund stellen wir jährlich 18,25 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits budgetierten Personalkosten für elementare Bildungseinrichtungen zur Verfügung“, informiert Finanzreferent LH Günther Platter, dass dadurch allein im Jahr 2022 insgesamt 102,65 Millionen Euro für die Personalfinanzierung zur Verfügung stehen, im Jahr 2023 sind es rund 106,95 Millionen Euro. Zum Vergleich: Für die Personalkosten werden damit knapp vier Mal mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt als noch im Jahr 2008 mit 23,8 Millionen Euro. Die Finanzierung wurde im Rahmen der Novellierung des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes heute, Dienstag, im Rahmen der Regierungssitzung auf Antrag von Bildungslandesrätin Beate Palfrader beschlossen: „Mit dieser Finanzspritze schaffen wir noch bessere Voraussetzungen für die Erhalter von Einrichtungen, eine qualitativ hochwertige elementare Bildung ganztägig und ganzjährig anzubieten“, betont LH Platter. Für das Jahr 2022 waren bereits 84,4 Millionen Euro und für 2023 88,7 Millionen Euro für Personalkosten vorgesehen. „Die zusätzlichen 18,25 Millionen Euro sind ein Anreiz für Erhalter – Gemeinden sowie private Institutionen – von elementaren Bildungseinrichtungen, die Öffnungszeiten zu verlängern, ganz besonders in den Ferien. Hier benötigen die Familien und ganz besonders Alleinerziehende mehr Unterstützung“, ist Bildungslandesrätin Palfrader überzeugt. „Profitieren sollen aber auch jene Erhalter, die schon jetzt eine ganztägige und ganzjährige Betreuung anbieten.“

Ferienöffnungszeiten werden neu gestaltet
Die Förderung der Ferienöffnung wird neu gestaltet und gleichzeitig maßgeblich angehoben. Bisher war die Förderung nach der Anzahl der Schließtage der Einrichtung gestaffelt. Die Förderung neu wird anhand der Öffnungsstunden der Einrichtung in den Ferienzeiten berechnet. Darüber hinaus wird eine Förderung für Leitungstätigkeit in elementaren Bildungseinrichtungen eingeführt. „Die Lebensentwürfe von Eltern haben sich in den vergangenen Jahren wesentlich verändert und damit auch die Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der umfangreichen Novelle passen wir das Gesetz den geänderten gesellschaftlichen Gegebenheiten an und schaffen damit ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot, von dem in Zukunft noch mehr Erziehungsberechtigte und vor allem auch Kinder, die in Tirol leben, profitieren werden“, betont LHStvin Ingrid Felipe.

Gemeindeverbandspräsident und selbst Bürgermeister von Sölden, Ernst Schöpf, betont: „Den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Tiroler Gemeinden als Erhalter der öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen liegt die Kinderbildung und Kinderbetreuung sehr am Herzen. Bereits im frühen Kindesalter wird der Grundstock für ein erfolgreiches Leben gelegt. Umso wichtiger ist es, für alle Kinder gleichermaßen qualitätsvolle sowie bedarfsgerechte Rahmenbedingungen zu schaffen. Die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen sind von den Kommunen alleine jedoch bei Weitem nicht zu bewerkstelligen. Mit den nunmehr zusätzlich bereitgestellten Mitteln des Landes im Bereich der Personalkostenförderung wird ein ganz wesentlicher Beitrag geleistet, um das oben genannte Ziel noch treffsicherer realisieren zu können.“ Die Sprecherin der Plattform Kinderbetreuung Tirol, Birgit Scheidle, freut sich nicht nur über das Ergebnis, auch über den Weg dorthin: „Unsere gebündelte Expertise aus der Praxis wurde von der Politik gehört. Unsere zentrale Forderung, nämlich die leistungsgerechte Förderung der Ferienöffnung, ist nun mit einem guten Fördersatz von 30 Euro pro geöffnete Stunde umgesetzt. Dies wird zu mehr Öffnungszeiten während der Ferien führen und direkt als Verbesserung bei den Familien mit Kindern ankommen.“

Was bedeuten diese Maßnahmen nun konkret:
Alle Erhalter von elementaren Bildungseinrichtungen profitieren von dieser Novelle. Insbesondere jene mit längeren Öffnungszeiten und einem attraktiven Angebot in den Ferien.
• Zukünftig wird die zweite Gruppe mit zusätzlichen 4.000 Euro und die dritte mit zusätzlichen 2.000 Euro gefördert.
• Einrichtungen von elementaren Bildungseinrichtungen erhalten zukünftig eine neu eingeführte Förderung für die LeiterInnentätigkeit. Für die erste Gruppe in der Höhe von 2.339 Euro und für jede weitere Gruppe in der Höhe von 668 Euro.
• Die Ferienförderung wurde auch auf neue Beine gestellt. Pro Betreuungsstunden und Gruppe werden zukünftig 30 Euro vergütet. Ferien werden somit gerecht nach konkreter Öffnungszeit gefördert.
• Die verbesserten Fördersätze bedeuten für einen viergruppigen Kindergarten mit einer Ferienöffnung von 800 Stunden bis zu 58.000 Euro mehr an Förderung pro Jahr.

Waldkindergärten werden als Betreuungsform verankert
Aufgrund der ständigen Weiterentwicklungen im pädagogischen Bereich werden Waldkindergärten als Betreuungsform gesetzlich verankert und nicht mehr als Versuch geführt. LRin Palfrader: „Die Betreuung in Waldkindergärten wurde bisher im Rahmen von Kinderbetreuungsversuchen erprobt und hat sich in der Praxis sehr bewährt.“

Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz im Bundesländervergleich
Das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz wurde im Jahr 2010 beschlossen und im Jahr 2016 maßgeblich novelliert. Im Bundesländervergleich zeigt sich, dass sich in Tirol durch das Gesetz zahlreiche Vorteile ergeben haben. „So haben wir mit 20 Kindern, insbesondere in Kindergärten, österreichweit die kleinsten Gruppengrößen. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine zwingende Doppelbesetzung in allen Einrichtungen vor – auch in Horten“, sagt LRin Palfrader. Die für Assistenzkräfte erforderliche Ausbildung ist gesetzlich geregelt. Der Versorgungsauftrag zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die dafür erforderliche Bedarfserhebung sind ebenfalls gesetzlich verankert.

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