Internationaler Frauentag

Verhinderung von Armut bedeutet auch Verhinderung von Gewalt. Frauenhäuser appellieren für eine finanzielle Absicherung von Frauen und fordern die Mindestsicherung.

Mindestsicherung ist Voraussetzung für ein Leben ohne Gewalt
Finanzielle Abhängigkeit zählt neben der emotionalen Abhängigkeit zu einem der Hauptgründe, warum sich Frauen,die von häuslicher Gewalt betroffen sind, nicht trauen, sich vom Gewalttäter zu trennen. Nicht zu wissen, wovon man selbst und oftmals auch die eigenen Kinder leben sollen, sind Gedanken, die den Weg aus einer Gewaltbeziehung versperren. Eine ausreichende Mindestsicherung (Bedarfsorientierte Mindestsicherung – BMS) ist daher eine Grundvoraussetzung, damit sich Frauen aus einer Gewaltbeziehung befreien können.

Mindestsicherung besonders wichtig für Alleinerzieherinnen und ältere Frauen
Frauen flüchten oftmals mit ihren Kindern aus Gewaltbeziehungen. Als Alleinerziehende zählen sie dann zur am häufigsten von Armut betroffenen Gruppe. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Nach der Trennung und Scheidung vom gewalttätigen Partner sind sie oftmals auf die Mindestsicherung angewiesen – auch wenn sie erwerbstätig sind. Denn aufgrund der Kinderbetreuung können Alleinerzieherinnen oft nur in Teilzeitbeschäftigungen tätig sein. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Alleinerzieherinnen, die sich von ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, monatelang auf die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Kindsvater warten müssen. Beide Faktoren erschweren die Existenzsicherung der Frauen und ihrer Kinder. Aber auch für ältere Frauen mit geringer Pension oder ohne Pensionsanspruch wäre eine Trennung vom gewalttätigen Partner ohne die Mindestsicherung nicht möglich. Die Mindestsicherung greift hier als wichtige Unterstützung.

Mindestsicherung muss Existenz sichern
Die Mindestsicherung muss die Existenz sichern. Eine ausreichende Mindestsicherung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Frauen mit geringem oder keinem Einkommen mit ihren Kindern aus einer Gewaltbeziehung flüchten und sich ein unabhängiges Leben frei von Gewalt aufbauen können.

„Eine ausreichende Mindestsicherung hilft gewalt-betroffenen Frauen – vor allem in Zeiten der Trennung und Scheidung“, betont Maria Rösslhumer, Geschäfts-führerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF. Trennung und Scheidung ist ein starkes Armutsrisiko. Verhinderung von Armut bedeutet auch Verhinderung von Gewalt, so Maria Rösslhumer weiter.

Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF 

 www.aoef.at

informationsstelle@aoef.at

Frauenhelpline gegen Gewalt, 0800/222 555
www.frauenhelpline.at

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