Familie

Behindertenpass Parkausweis Pflegeunterstützungen,

Sozialministeriumservice hat Angebote für viele Personengruppen.

Der Schwerpunkt des Sozialministeriumservice liegt im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung und/oder Benachteiligung. Doch das Sozialministeriumservice hat noch weitere Aufgabengebiete, die nicht unmittelbar am Arbeitsmarkt angesiedelt sind.

Behindertenpass und Parkausweise

Das Sozialministeriumservice ist zuständig für die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung.

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis (bei Neuanträgen seit Ende 2016 im Scheckkartenformat). Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Auf Antrag sind bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Zusatzeintragungen im Behindertenpass möglich. Die Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilität seinschränkung aufgrund einer Behinderung“ ist u.a. Voraussetzung für den Bezug einer kostenlosen Autobahnvignette durch das Sozialministeriumservice und der Ausstellung eines Parkausweises, der das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ermöglicht.

Pflegeunterstützungen

Im Bereich der Pflegeunterstützungen ist das Sozial-ministeriumservice für:

• das Pflegekarenzgeld

• die 24-Stunden-Betreuung und

• die Unterstützung Pflegender Angehöriger zuständig.

Durch das Pflegekarenzgeld soll bei den betroffenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Doppel-belastung vermieden werden. Dies gilt zur Organisation der Pflegesituation im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs naher Angehörigen oder auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei bereits länger bestehendem Pflegebedarf. Erfolgt die Pflege im Rahmen einer 24-Stunden Betreuung, ist ein monatlicher Zuschuss durch das Sozialministeriumservice möglich. Im Falle der erforderlichen Vertretung pflegender Angehöriger kann das Sozialministerium die Ersatzpflege fördern.

Sozialentschädigungen

Im Rahmen der Sozialentschädigung werden Schädenabgegolten, die Personen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staates (z.B. die allgemeine Wehrpflicht),  erlitten haben.

Aber auch in Belangen, in denen der Staat eine  besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, (z.B. bei Impfschäden oder für Opfer von Verbrechen) werden vom Sozialministeriumservice Leistungen aus der Sozialentschädigung zuerkannt.

Behindertengleichstellung

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Das Behinderten- gleichstellungsrecht bietet Schutz vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung.

Bei einer vorliegenden Diskriminierung wegen einer Behinderung kann bei den Landesstellen des Sozial-ministeriumservice eine Schlichtung beantragt werden.         

Weitere Infos unter;

www.sozialministeriumservice.atüzerinden ulaşabilirsiniz.

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