Bildung

„Erfolgreich am Arbeitsmarkt“

Netzwerk Beruflich e Assistenz (NEBA) bietet Unterstützung

Menschen mit Behinderung und/oder Benachteiligungen brauchen oftmals Unterstützung, um am Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Seite 2012 gibt es das Netzwerk Berufliche Assistenz (kurz NEBA genannt), dass Personen mit Assistenzbedarf vom 9. Schulbesuchsjahr bis zum Alter von 65 Jahren die entsprechende Unterstützung anbietet.

Welche NEBA-Angebote gibt es?
Derzeit gibt es 5 Netzwerkangebote:
Das Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab dem individuellen 9. Schulbesuchsjahr sowie an abbruchsgefährdete Jugendliche unter 19 Jahren bzw. an Jugendliche mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf.

Die Produktionsschule wendet sich an Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebens jahr bzw. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (für Jugendliche mit Behinderung) und soll vor allem als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung dienen.

Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) unterstützt Lehrlinge im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation. Die Unterstützung beginnt bei der Lehrstellsuche oder beim Abschluss des Lehr bzw. Ausbildungsvertrages.

Die Arbeitsassistenz richtet sich an,
• Menschen mit Behinderung/Erkrankung
• Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit Lernbehinderung oder mit sozialer und emotionaler Beeinträchtigung bis zum 24. Lebensjahr
• Betriebe und Unternehmen

Die Arbeitsassistenz hat:
• Präventive Funktion (Arbeitsplatzsicherung/erhaltung)
• Integrative Funktion (Unterstützung bei der Suche und Erlangung eines Arbeitsplatzes)
• Kommunikative Funktion (zentrale Ansprache für alle Beteiligten)

Das Jobcoaching bietet direkte, individuelle Unterstützung am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und fördert fachliche, kommunikative und soziale Kompetenzen der Mitarbeiter/innen
• gestellte Anforderungen können dauerhaft selbstständig erfüllt werden
• Kollegen/Kolleginnen werden bezüglich der Bedürfnisse von behinderten/beeinträchtigen Personen sensibilisiert
• Betriebe werden entlastet

Fallbeispiel Jobcoaching
Herr S. bekam eine Anstellung als IT-Administrator in einer Schulungseinrichtung.
Während der Einarbeitungsphase kam es zu Differenzen zwischen dem Leiter der Einrichtung und seinem neuen Mitarbeiter. Der Vorgesetzte bemängelte die fehlende Selbstständigkeit und das ungenaue Arbeiten des Mitarbeiters. Der Leiter der Schulungseinrichtung nahm Kontakt mit dem Jobcoaching auf. Der Jobcoach unterstützte Herrn S. über einen Zeitraum von mehreren Wochen und gab Hilfestellung in der Strukturierung der Arbeitsabläufe. Durch gemeinsame Entwicklung von Checklisten und die Einbindung der unmittelbaren KollegInnen fiel es dem sehbehinderten Mitarbeiter leichter, sich zu organisieren. Herr S. erlangte zunehmend Sicherheit und die Kommunikation mit dem Leiter und der übrigen Belegschaft verbesserte sich. Das Jobcoaching trug so zu einer gelungenen Inklusion bei.

Wie komme ich zu NEBA und was kostet das?
Die NEBA-Angebote werden österreichweit von über 180 Anbieter/innen umgesetzt. Den/die Anbieter/in in Ihrer Region finden Sie auf www.neba.at– Anbieter/innen Suche.

NEBA wird vom Soziaministeriumservice finanziert und sind für Betroffene und Unterenhmen kostenlos.

NEBA-Maßnahmen werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. www.esf.at

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