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DIE ÄNDERUNG DES ISLAMGESETZES WURDE AKZEPTIERT!!! „NEBEN SCHULDIGE WERDEN AUCH UNSCHULDIGE BESTRAFT”

Die Änderung des Islamgesetzes im Rahmen des „Anti-Terror-Pakets“ der österreichischen Regierung wurde vom Verfassungsausschuss des Nationalrates am 10.06.2021 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, den GRÜNEN und den NEOS verabschiedet.

Vorurteile und Maßnahmen, die sich in Österreich (und in vielen europäischen Ländern) in Form von Islamfeindlichkeit unter der Rechtfertigung „Angst vor Islam und Türken“ und vor allem als Türkenfeindlichkeit manifestieren, werden die Grundrechte der in Europa lebenden Türken in sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene, insbesondere aber deren Lebenssicherheit, beeinträchtigen. Dabei gehören die Muslime in Europa, die meistens türkischer Herkunft sind, dem Islam an, welcher sich die Wissenschaft zum Leitfaden gemacht hat, jede Art von Gewalt und Terror ablehnt und den Frieden und Nächstenliebe für ein harmonisches Leben unter Menschen vorschreibt. Als Angehörige und praktizierende Personen dieser Religion fühlen sich diese Personen sehr unwohl, wenn sie mit Terror identifiziert und mit dem Begriff Terror erwähnt werden. Während es in der muslimischen Gemeinschaft zu solchen Unruhen kam, wurde im Rahmen der Souveränitätsrechte des Parlaments der Republik Österreich ein neues Anti-Terror-Gesetz vorbereitet, der vor allem mit den Begriffen „Politischer Islam“ – „Islamischer Terror“ zur Tagesordnung kam. Es ist nicht bezweifelbar, dass dieser Gesetzentwurf darauf abzielt, die Sicherheit von Leben und Eigentum zu schützen, indem die Religionsfreiheit aufrichtiger Muslime sowie der gesamten österreichischen Gesellschaft beachtet wird. Mit diesem neuen Anti-Terror-Gesetz beabsichtigt die Regierung auch Änderungen des „Islamgesetzes“ in Österreich. Einige der Gesetzesartikel, von denen angenommen wird, dass sie im Rahmen dieser vorgeschlagenen Änderungen ebenfalls aufgenommen werden, sind dagegen so beschaffen, dass sie die Religions- und Organisationsfreiheit von Muslimen einschränken und ihren Gleichheitsstatus verglichen mit anderen Glaubensgemeinschaften aufheben können. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass neben Schuldige auch Unschuldige betroffen sein werden, also dass die Menschenrechte der aufrichtigen Muslime auch eingeschränkt werden können, führt zur Besorgnis.           

BEDENKLICHKEITEN ÜBER MUSLIME          

Zu den Gesetzesänderungen gehören Artikel, die gegen bestimmte Bedenklichkeiten über Muslime wirken sollen, insbesondere gegen Angelegenheiten wie „die Aufhebung von Religionsgemeinschaften durch den Ministerrat, das Verbot der Fremdfinanzierung, die Inkompetenz der Gemeinschaft bei der Ausbildung von Imamen, die Absage von Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften“, die Religions- und Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Gleichberechtigung verletzen. Es enthält auch Beschuldigungen gegen Muslime. Aussagen wie „eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft haben“, „keine illegalen Maßnahmen ergreifen“ und „das Gesetz befolgen“, scheinen den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und der Gleichheit zu widersprechen.

Mit den Stimmen der Verfassungskommission der österreichischen Nationalversammlung ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS werden insbesondere im Islamgesetz; „Artikel 1 von Artikel 2 (Abschnitt 5 Paragraf 2): die Rechtspersönlichkeit einer bereits bestehenden Religionsgemeinschaft aufgehoben. Diese kann jedoch einer Einrichtung (z.B. einer Moscheegemeinde), die gemäß Artikel 23 (4) des Islamgesetzes eine Rechtspersönlichkeit für den Staat erworben hat, nicht entzogen werden. Zweck einer solchen Rechtspersönlichkeit ist die Handhabung der Außenpolitik für Teile der religiösen Gemeinschaft zu erleichtern. Da die Religionsgemeinschaft für diese Teile direkt zuständig bleibt, ist die Verleihung der Rechtspersönlichkeit ohne staatliche Genehmigung oder gesonderte Prüfung nur an die Verleihung der eigenen Rechtspersönlichkeit innerhalb der Religionsgemeinschaft geknüpft. Erhält die Person auf diese Weise eine Institution mit Rechtspersönlichkeit, wobei die Gründe für die Aufhebung der Rechtspersönlichkeit für den Staatsbereich gelten, ist dieses Verhalten der Religionsgemeinschaft zuzurechnen. Werden diese Kündigungsgründe nicht von der Religionsgemeinschaft selbst beseitigt (z.B. Widerruf der Rechtspersönlichkeit), betreffen die Kündigungsgründe unmittelbar die Religionsgemeinschaft.

DIE SCHLIESSUNG DER MOSCHEEN

Gemäß der Gesetzesänderung werden Moscheen innerhalb des Vereins geschlossen, wenn sie keine Rechtspersönlichkeit erwerben. Es enthält auch eine Regelung, die es dem Kulturamt ermöglicht die Moscheegemeinden ohne die Religionsgemeinschaft vorab Gelegenheit zur Klärung solcher Beschwerden zu geben, zu lösen. Zukünftig werden den Behörden mehr Mittel zur Verfügung stehen, um Moscheen zu schließen. Mit dieser Änderung will der Staat die Kontrolle und Überwachung von Moscheen verstärken.       

DIE SCHLIESSUNG VON VERBÄNDEN         

Im Gesetz werden „Vereine, deren Zweck entsprechend der Rechtspersönlichkeitsverordnung religiöse Inhalte über die Religionsgemeinschaft zu verbreiten ist, werden geschlossen.“ Auffällige Moscheen und Vereine werden bei antidemokratischen, radikal-islamistischen, verfassungswidrigen Aktivitäten und terroristischer Propaganda unter dem Begriff „religiöser Praktiken“ geschlossen.

VERBOT VON FINANZIELLEN MITTELN AUS DEM AUSLAND         

Mit der Gesetzesänderung erleichtert die Regierung den Zugang zu den Finanzen muslimischer Gemeinden. Es wird vor allem dem Kulturministerium ermöglichen, das Verbot der Finanzierung durch eine ausländische Regierung besser zu kontrollieren. Somit wird es auch einfacher sein, Moscheen und Religionsgemeinschaften gegebenenfalls zu schließen. Die Religionsgemeinschaft, also die islamische Gemeinschaft, sowie die alevitische Gemeinde in Österreich, müssen künftig in der Lage sein, jährlich einen Bestandsnachweis über die ihnen zugeteilten Vermögen der Religion- und Moscheegemeinden zur Verfügung zu stellen. Zudem soll das neue Gesetz bei Verstößen gegen das inländische Finanzierungsrecht Geldstrafen „bis zum Doppelten der im Ausland illegal eingezogenen Gelder“ verhängen.

DIE AUSBILDUNG VON IMAMEN   

Imam können laut Gesetz „nur Absolventen des an der Universität einzurichtenden Lehrgangs für Islamische Theologie“ werden. Auch wenn bei der Auswahl der Fakultätsmitglieder, die Imame ausbilden, die Zustimmung der Gemeinde eingeholt wird, macht die einseitige Festlegung des Lehrplans und des Ausbildungspersonals die Qualifikation der auszubildenden Imame fraglich. Die Imame, die an Universitäten in Österreich ausgebildet werden sollen, sollen Vorbilder für junge Menschen als deutschsprachige Imame werden.         

ES WERDEN KEINE IMAME MEHR AUS DEM AUSLAND BESCHÄFTIGT    

  Die Österreichische Islamische Gemeinde wird in eine rechenschaftspflichtige Position gegenüber dem Staat aufsteigen und Muslime zur Rechenschaft ziehen. Während die Gemeinde nicht ohne Erlaubnis und Zustimmung des Ministerrates gegründet werden kann, ist es ebenfalls nicht möglich, eine Moschee ohne Zustimmung der Gemeinde zu eröffnen und einen Imam zu beschäftigen. Die Regierung möchte informiert darüber werden, wer wo predigt. Die IGGÖ wird verpflichtet sein, dem Kulturamt eine Liste aller ihr angehörenden Institutionen und Religionsbehörden sowie Religionsbeauftragten vorzulegen. Auch Gastprediger aus dem Ausland müssen künftig registriert werden.          

RELIGIÖSE VERANSTALTUNGEN     

Laut Gesetz können Veranstaltungen, die durch Religionsgemeinschaften organisiert werden, aus „Sicherheitsgründen“ abgesagt werden. Im Gesetz heißt es, dass „Aktivitäten, von denen angenommen wird, dass sie die soziale Sicherheit, die Ordnung und die Gesundheit oder die nationale Sicherheit, Sicherheit, Rechte oder Freiheiten anderer Personen gefährden, aufgehoben werden können“.      

BEINHALTEN DIE GESETZÄNDERUNGEN AUCH ANDERE RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN?

Österreich will mit diesen neuen gesetzlichen Regelungen verhindern, dass ultrakonservative und extreme politische Islamisten die Gesellschaft gefährden. Obwohl es in der Gesellschaft Katholiken, Juden und Orthodoxe und extrem politisierte, ultrakonservative und sogar militarisierte religiöse und ethnische Gruppen gibt, beunruhigt die Tatsache, dass der neue „Islamgesetz- politischer Islam und Anti-Terror-Gesetzentwurf“, der vom österreichischen Parlament erarbeitet wurde, nur Muslime betreffend erstellt wurde. Somit ist dieser Gesetzentwurf ein diskriminierender und sogar ein separatistischer Ansatz, der gegen die Religionsfreiheiten und das Gleichheitsgesetz der österreichischen Verfassung verstößt.

WIRD DER ÖSTERREICHISCHE STAAT DIE IGGÖ MIT FINANZIELLEN MITTELN UNTERSTÜTZEN?

Laut aktuell vorliegenden Angaben unterstützt der österreichische Staat in Österreich lebende Katholiken jährlich mit 14 Millionen Euro, Juden mit 4 bis 6 Millionen Euro und Orthodoxen mit 1 bis 2 Millionen Euro.

Während die aktuelle Situation wie oben angegeben ist, beträgt das Jahreseinkommen der IGGÖ (Österreichische Islamische Gemeinde), die zur Vertretung der überwiegend türkischen Muslime verpflichtet ist, aus den unter ihrem Dach stehenden Vereinen 300 Tausend Euro, und es werden keine finanziellen Unterstützungen seitens des österreichischen Staates zur Verfügung gestellt. Wird der Staat während der Änderung des Islamischen Gesetzes die IGGÖ-Institution im Rahmen der Möglichkeiten, die sie anderen Religionsgemeinschaften bietet, ebenfalls finanziell unterstützen? In diesen Tagen, in denen Ultranationalisten in ganz Europa versuchen, den Islam und Muslime mit Terrorismus zu identifizieren, ist es von sehr großer Bedeutung, dass sowohl auf der Ebene des Österreichischen Staates als auch im wissenschaftlichen und politischen Bereich die Erfüllung der wesentlichen Aufgaben der IGGÖ und der GEMEINDEN, die Gestaltung des islamischen Rechts, der Schutz der Rechte der Muslime und die Bekämpfung der negativen Wahrnehmung gegenüber Muslimen und dem Islam äußerst effektiv.

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