Der Sportbonus

Sportminister Werner Kogler: „Der Sportbonus ist das Herzstück unserer Strategie für ein starkes Comeback des österreichischen Sports. Ich lade alle Bewegungswilligen, alle Neueinsteiger und Rückkehrer ein, erstmals oder wieder Mitglied in einem Sportverein zu werden. Holen Sie sich den Sportbonus, sparen Sie bis 75 % bzw. maximal 90 Euro von Ihrer Mitgliedsgebühr. Und weisen Sie Ihren Sportverein darauf hin, dass er Teil dieser Aktion werden soll, so er es nicht schon ist.“

Für die Saison 2021/2022 oder das Kalenderjahr 2022 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport deshalb 75 % des Mitgliedsbeitrags. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neue Mitgliedschaft gedeckelt. Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann. 

Jede Sportausübung ist uns wichtig, die österreichischen Sportvereine bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus aber einen Mehrwert, den wir besonders fördern wollen. Nutzen Sie diese einmalige Förderaktion und werden Sie jetzt Mitglied in einem Sportverein.

Wie kann ich als Sportverein am Förderprogramm „Sportbonus“ teilnehmen?

Grundvoraussetzung für eine Teilnahme ist die Registrierung auf der Plattform www.sportbonus.at. Nach der erfolgten Registrierung können die teilnehmenden Sportvereine für alle neu gewonnenen Mitglieder (keine Mitgliedschaft im jeweiligen Verein seit 1. Jänner 2021), die zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 den reduzierten Mitgliedsbeitrag einbezahlt haben, einen Zuschuss von bis zu 75 % des Mitgliedsbeitrags für die Saison 2021/2022 oder die Saison 2022 beantragen. Der Zuschuss ist mit maximal 90 Euro pro Neumitgliedschaft gedeckelt. 
Beispiel: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro. Das neugewonnene Mitglied bezahlt 25 Euro ein. Mit diesem Einzahlungsbeleg kann der Zuschuss von 75 Euro beantragt werden. Beträgt der Mitgliedsbeitrag 200 Euro, zahlt das neugewonnene Mitglied 110 Euro ein. Mit diesem Einzahlungsbeleg kann der maximale Zuschuss von 90 Euro beantragt werden. 

Wie kann ich die Zuschüsse als Sportverein beantragen?

Vor der Weiterleitung an die abwickelnden Dach- oder Fachverbände müssen die Vereine die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben durch eine Vollständigkeitserklärung bestätigen, die von einem zeichnungsberechtigten Vereinsorgan unterschrieben und auf dieser Plattform hochgeladen werden muss. Bei der Beantragung des Zuschusses über ASVÖ, VAVÖ und die Fachverbände für Fußball, Tennis und Eishockey müssen die Einzahlungsbelege auf dieser Plattform gesammelt hochladen. Bei der Beantragung über ASKÖ und SPORTUNION sowie den Fachverbänden für Judo und Golf müssen die Einzahlungsbelege bei einer Stichprobenprüfung übermittelt werden. Die Belege verbleiben bei den Vereinen, die sich zu einer Aufbewahrung für eine mögliche Prüfung durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) verpflichten. Diese Prüfung erfolgt erst nach dem Abschluss des Programmes im Jahr 2022 stichprobenmäßig sowie bei Vereinen mit einer überdurchschnittlichen Zahl neuer Mitglieder. Die Beitrittserklärungen der neuen Mitglieder müssen nicht hochgeladen werden und verbleiben bei den Vereinen. Sie können Gegenstand der Prüfung durch die Bundes-Sport-GmbH (BSG) sein. Sofern teilnehmende Sportvereine von der Bundes-Sport- GmbH (BSG) stichprobenartig geprüft werden, erfolgt die Anforderung der Unterlagen nicht über die Bundes-Sport-GmbH (BSG) direkt, sondern über jenen Dach- bzw. Fachverband, der die Anträge des Sportvereins auf Auszahlung der Zuschüsse bearbeitet hat und Vertragspartner der Bundes- Sport GmbH (BSG) ist. 

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