“Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ hat selbst im Rahmen ihrer Verfassung (Verf- IGGÖ)den genannten Begriff als Namen und die Kurzbezeichnung IGGÖ gewählt.
Die Bestimmung des §6 Abs. 1 IslamG gibt Religionsgesellschaften das Recht festzulegen:
“1. Name und Kurzbezeichnung, wobei die Religionsgesellschaft klar erkennbar und eine Verwechslung mit anderen Kirchen oder Religionsgesellschaften (…) ausgeschlossen sein muss;“
Die “Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ hat selbst im Rahmen ihrer Verfassung (Verf.-IGGÖ) den genannten Begriff als Namen und die Kurzbezeichnung IGGÖ gewählt.
1- Der Paragraph bezüglich der Änderung des Religionsnamen in Zeugnissen des Islamgesetzes wurde bereits 2016 eingeführt, jedoch startete die tatsächliche Umsetzung erst im Jahr 2019. Aus welchem Grund wurden zwei Jahre hinsichtlich Umsetzung gewartet?
2- Warum ist die Nennung der Religionszugehörigkeit in Zeugnissen von Bedeutung? Welche positiven und welche negativen Aspekte bringt die Nennung der Religionszugehörigkeit mit sich?
3- In Österreich leben etwa 700.000 Muslime mit verschiedener ethnischer Abstammung und eine Großzahl davon sind keine Mitglieder der IGGÖ. Warum wurde bei der Umsetzung des Gesetzes dieser Punkt außer Acht gelassen?
4- Bei Beachtung der Grundphilosophie des Islams erlangen die Gemeinden und Konfessionen in erster Linie keine große Beachtung und trägt des Weiteren für Muslime keine Besondere Bedeutung. Um ein Individuum als Angehörigen des Islam zu beschreiben sind die Stichworte „Muslim bzw. Islam“ absolut genügend. Die Nennung der Religion als IGGÖ hinterließ einen ziemlich negativen Eindruck innerhalb muslimischen Gemeinde, denn wie bereits erwähnt ist eine Großzahl dieser Personen kein Mitglied der IGGÖ.
A) Wie bewerten Sie die Reaktion der muslimischen Gemeinde?
B) Wurden während dem Entwurfsprozess zum entsprechenden Gesetz die
Informationen eines Geistlichen bzw. eines Vertreters des Sufismus herangezogen?
5- Wie kommt es zu einem Feiertagsrecht in Bezug auf religiöse Feiertage in Österreich und wie kann man dieses Recht durchsetzen?
6- Während die Anwendungen zu Unruhe bei einer Großzahl der Bevölkerung führen, sind die Menschen auch der Ansicht, dass die Religion als politisches Material genutzt wird. Aus welchem Grund ist der Islam Ziel der politischen Aussagen?
7- Wir hoffen auf einen harmonischen Dialog mit der muslimischen Bevölkerung, jedoch bemerken wir, dass im Gegenteil eine negative Politik ausgeübt wird, denn jede Aussage bzw. jedes Verhaltensmuster in Bezug auf eine Religion birgt die Gefahr der Zusammenführung einer radikalen Organisation oder radikaler Ideen. Bei ständiger Thematisierung einer bestimmten Religion in der Politik begünstigt Extreme und führt zu Unruhen innerhalb der Bevölkerung.
Denken Sie auch an mögliche Folgen Ihrer Aussagen? Ein politisches Amt beruht auf Zeitablauf jedoch ist das Volk immerwährend. Eine Politik, welche auf Diskriminierung basiert wird auf Dauer nur unserem Land schaden und Auswirkungen mit sich bringen bei welchen die Wiedergutmachung schwierig wird. Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer Meinungsäußerung von Soziologen und Psychologen beraten?
8- Die beste Möglichkeit über Anwendungen, die seitens der Bevölkerung auf negative Reaktionen stoßen könnten zu informieren sind die ethnischen Medien. Wie stehen Sie zu einer Kooperation mit einem ethnischen Medium?
9- Welches Ziel haben Ihre Aussagen? Wie stellen Sie sich Österreich vor und was ist Ihr Lösungsvorschlag?
10- Solche Reaktionen wirken sich auf Schulkinder aus und die Situation ist ebenfalls nicht gesund. Wiegen Sie ab, welche Probleme sich künftig ergeben könnten?
11- Bevölkerungen verschiedener ethnischer Gruppen und verschiedener Religionen lebten Jahrzehnte lang friedlich in Österreich und spielten eine große Rolle bei der Entwicklung des Landes. Jedoch vergeht bedauerlicherweise kein Tag mehr an dem diskriminierende Aussagen getätigt werden. Es gibt zwei Alternativen: Entweder sind wir ein Teil des Problems oder ein Teil der Lösung. Welche Ideen haben Sie in Bezug auf eine Lösung?
Die Antworten des Gernot Blümel.
Sehr geehrter Herr Delice,
ich danke Ihnen für die Anfrage und darf Ihnen folgende Stellungnahme zukommen lassen:
Österreich ist ein Land der Vielfalt und die Religionsfreiheit ist ein hohes und schützenswertes Gut. Das Recht auf freie Religionsausübung ist in Österreich bereits seit 1867 gesetzlich verankert und wird sehr ernst genommen. Religion kann und soll immer Teil der Lösung sein, gerade auch im Integrationsprozess. Gleichzeitig ist Österreich ein Rechtsstaat und die Einhaltung der gemeinsamen Regeln ist unabdingbar für ein geordnetes Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger. Radikalisierungstendenzen und auch der politische Islam haben in Österreich keinen Platz und werden von der Bundesregierung daher auch nicht geduldet – schon gar nicht unter dem Deckmantel der Religion. Der Missbrauch von Religion, beispielsweise im Zusammenhang mit Hasspredigten und der Bildung von Parallelgesellschaften, die mit unseren Grundwerten nicht vereinbar sind, muss daher auch bekämpft werden, damit Anhängerinnen und Anhänger einer Religion nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Die von Ihnen angesprochene Neuregelung fußt auf einer Entscheidung des Kultusamts. Nach der derzeitigen Rechtslage reiche die Bezeichnung „islamisch“ ohne Zusatz nicht aus, da dadurch lediglich eine allgemeine Bezeichnung der Religion gegeben sei ohne Konkretisierung der konfessionellen Zugehörigkeit. Das BMBWF hat diese Entscheidung im Hinblick auf eine korrekte Erstellung der Schulnachrichten zu Ende des ersten Schulhalbjahrs umgehend umgesetzt. Demzufolge wurde das Rundschreiben Nr. 5/2007 in seinem Anhang A dahingehend adaptiert, dass der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ in Entsprechung des Bescheides des Bundeskanzleramtes der Republik Österreich vom 26.2.2016, BKA-KA9.070/0004-Kultusamt/2016, die Kurzbezeichnung „IGGÖ“ anstatt „islam.“ beigefügt wurde.
Das Bildungsministerium ist demnach einer Entscheidung des Kultusamts gefolgt und beabsichtigt keinesfalls die Schlechterstellung einer Religion bzw. einer Religionsgemeinschaft. Das Ressort ist an einer pragmatischen Lösung interessiert. Bildungsminister Heinz Faßmann hat kürzlich über die Bezeichnung des Religionsbekenntnisses im Schulzeugnis einen Kompromissvorschlag eingebracht. Dies soll in weiteren Gesprächen besprochen werden.
Herzliche Grüße,
Sven Wagner
Bundeskanzleramt Österreich