Familie

Das Schutzalter für Rauchen wird auf 18 Jahre angehoben

Die LandesjugendreferentInnenkonferenz fasste auf Initiative von Jugendministerin Sophie Karmasin Ende März den Beschluss zur Anhebung des Schutzalters für Jugendliche auf 18 Jahre.

Als „Meilenstein für die Jugendpolitik in Österreich“ bezeichnet Jugendministerin Sophie Karmasin den einstimmigen Beschluss zur Anhebung des Schutzalters für Rauchen bei Jugendlichen. Durch die neue Regelung soll das Gefährdungspotenzial für die Entwicklung von Sucht- und Folgeerkrankungen bei Jugendlichen reduziert- und ein Rückgang bei den jugendlichen Rauchern bewirkt werden.

Wirft man einen Blick auf die aktuellen Zahlen in Österreich, ist der Befund über die Situation von rauchenden Jugendlichen besorgniserregend: Laut Statistik Austria rauchte 2014 bereits jeder fünfte 15- bis 19-jährige Jugendliche und 29 Prozent der 20- bis 24-Jährigen. Damit liegt Österreich an der Spitze Europas und ist eines der letzten europäischen Länder, in dem die Altersgrenze nun von 16 auf 18 Jahre angehoben wird.

Raucherkarrieren starten früh
Das höhere Schutzalter soll insbesondere auch das Einstiegsalter der jugendlichen Raucher nach hinten verschieben. Aktuell startet etwa ein Viertel der täglich Rauchenden die Raucherkarriere bis zum 15. Lebensjahr, mehr als die Hälfte beginnt mit 17 Jahren regelmäßig zu rauchen. Studien dazu zeigen: Je früher Jugendliche mit dem Rauchen beginnen, umso schwerer fällt es ihnen später, damit wieder aufzuhören. Dazu kommt, dass sich mit einem frühen Beginn der Raucherkarriere auch Spätfolgen wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Atemwegserkrankungen eher einstellen und so die Gesundheit der jungen Menschen nachhaltig beeinträchtigen.

Prävention als wesentlicher Faktor
Die Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre ist nur ein Baustein, um die Gesundheit der Jugendlichen zu verbessern. Die Ländervertreterinnen und -vertreter haben neben der Anhebung des Schutzalters auch einen umfangreichen Präventionsschwerpunkt beschlossen. In den kommenden Wochen und Monaten werden bis zur geplanten Umsetzung im Frühjahr 2018 Präventions- und Kontrollprojekte
gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden erarbeitet, welche die Jugendlichen auf allen Ebenen erreichen sollen. Gemeinsam mit dem 2018 in Kraft tretenden, generellen Rauchverbot in der Gastronomie werden so wichtige Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung im Gesundheitsbereich gesetzt. „Durch diesen Beschluss können nachhaltige Verbesserungsschritte für unsere Jugend gesetzt werden, das ist mir ein besonderes Anliegen“, so die Jugendministerin.

Umsetzung in den Ländern bis Mai 2018
Die gesetzlichen Regelungen zum Rauchalter, sowie dem Erwerb und Besitz von Tabakwaren ist in den Jugendschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Aktuell ist das Rauchen in allen Bundesländern für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Die einheitliche Umsetzung der neuen Regelung in den Jugendschutzgesetzen erfolgt durch die einzelnen Bundesländer bis zum Frühjahr 2018 geplant.

www.bmfj.gv.at

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