Das Jahr 2018 hat zahlreiche Neuerungen und Gesetzesänderungen parat. Ein Überblick.

Lohnerhöhungen
Satte Lohnerhöhungen teils deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von 1,7 Prozent (OeNB) erwarten die Arbeitnehmer im kommenden Jahr. Besonders gut sieht es für die Metaller aus: Sie erhalten drei Prozent mehr Lohn und Gehalt. Den Beamten blüht ein Plus von 2,33 Prozent. Die Erhöhungen im Handel bewegen sich von 2,35 bis 2,6 Prozent. Die Pensionen wachsen um 2,2 Prozent.

Pensionserhöhungen
Die Pensionen werden sozial gestaffelt angehoben: Die niedrigen werden um 2,2 Prozent angehoben, ganz hohe gar nicht. Die 2,2 Prozent gibt es bis zu einem Gesamteinkommen von 1.500 Euro. Darüber werden die Pensionen bis zu 2.000 Euro um einen Fixbetrag von 33 Euro erhöht. Die gesetzlich vorgesehene Inflationsabgeltung von 1,6 Prozent wird bis zu einem Einkommen von 3.355 Euro gewährt. Bis zu 4.980 Euro sinkt der Prozentsatz dann von 1,6 Prozent linear auf Null ab. Darüber findet keine Erhöhung mehr statt.

Leicht erhöhte Familienbeihilfe
Das Neue Jahr bringt Familien mit Kindern ein kleines Plus: Die Familienbeihilfe wird mit 1. Jänner um 1,9 Prozent erhöht. Außerdem geht der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze weiter. Die Familienbeihilfe beträgt ab Jahresbeginn für Kinder ab der Geburt 114 Euro, ab drei Jahren 121,90 Euro, ab zehn Jahren 141,50 Euro und ab 19 Jahren 165,10 Euro.

Bankomatgebühren nur als Ausnahme
Steuerzahlern kommt die automatische Berücksichtigung von bestimmten Sonderausgaben (etwa Kirchenbeiträge oder Spenden) beim Einkommensteuerbescheid zugute.

Bankkunden können sich darüber freuen, dass es Bankomatgebühren nur noch in Ausnahmefällen geben darf und sie bei langer Kontoüberziehung informiert werden müssen.

Der 500-Euro-Schein verschwindet
Gegen Ende 2018 wird die Europäische Zentralbank (EZB) keine 500 – Euro – Scheine mehr ausgeben. Mit der Abschaffung des größten Geldscheines der Gemeinschaftswährung wollen die Währungshüter dafür sorgen, dass Terrorfinanzierung und Geldwäsche künftig besser bekämpft werden können. Die im Umlauf befindlichen 500er bleiben aber gesetzliches Zahlungsmittel und sollen unbegrenzt umtauschbar sein.

Elektronische Arzt-Verord-nungen und Überweisungen
Im Gesundheitsbereich bringt das kommende Jahr ein Ende der Zettelwirtschaft beim Arzt, und zwar durch das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice (eBS). Der Patient benötigt nur mehr die E-Card, ebenso wie für die E-Medikation, die zumindest in einigen Bundesländern endlich ausgerollt wird. Verordnete und ausgegebene Medikamente werden dadurch elektronisch abrufbar.

Rauchverbot-Ende
Gesundheitlich relevant, wenn auch in die gegensätzliche Richtung, ist das Vorhaben der Regierung, das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 doch nicht kommen zu lassen. Umgesetzt werden sollen dafür das Rauchverbot für Unter-18-Jährige.

Vignette digital und teurer
Die Autobahnvignette muss nicht mehr geklebt, sondern kann auch digital erworben werden. Der Preis dafür ist gleich, insgesamt wird der Tarif an den harmonisierten Verbraucher-preisindex angepasst und für 2018 um ein Prozent angehoben. Somit wird die Pkw-Jahresvignette im kommenden Jahr 87,30 Euro und jene für Motorräder 34,70 Euro kosten.

Neue Frist bei Kfz-Pickerl
Im Verkehrsbereich sind neue Vorschriften im „Pickerl“ – Bereich (etwa kürzere Toleranzfristen bei §57a-Überprüfungen) angesagt. Diese treten mit 20. Mai in Kraft. Neu für alle ist, dass Fahrzeuge bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab der Überprüfung verwendet werden dürfen. Der letzte Tag muss am Prüfbericht angeführt werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Behörde die Zulassung umgehend aufheben.

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