Budgetausschuss: 210 Mio. € zusätzliche EU-Gelder für die Energiewende
Förderungen sollen für Photovoltaik und emissionsfreie Nutzfahrzeuge zur Verfügung stehen
Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen hat der Budgetausschuss am Freitagabend die Überarbeitung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026. Damit stehen laut Energieministerin Leonore Gewessler zusätzlich 210,3 Mio. € aus EU-Mitteln für die Energiewende zur Verfügung. Zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten auch einige weitere Berichte zu Budgetthemen wie etwa zum detaillierten Einblick in die österreichische Haushaltsplanung 2024.
Überarbeitung des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans
Z um EU-Aufbauinstrument „Next Generation EU“ erforderten geänderte Maßnahmen beim Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026 eine Überarbeitung des Plans (III-1034 d.B.). Im Zentrum stehen dabei die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, der Ausbau erneuerbarer Energien und der dafür erforderlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Gebäudesektors sowie die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Österreich hat für das entsprechende zusätzliche „REPowerEU“-Kapitel im Plan 210,3 Mio. € aus dem EU-Fonds beantragt. Konkret sind für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher davon 140,3 Mio. € vorgesehen. Für die Förderung von emissionsfreien Nutzfahrzeugen werden die Kosten auf 70 Mio. € geschätzt, wie Energieministerin Leonore Gewessler ausführte. Damit steigen der Ministerin zufolge die nicht rückzahlbaren Zuschüsse für Österreich noch einmal an. Insgesamt umfasst der Plan ein Volumen von 3,96 Mrd. € an Zuschüssen. Thematisiert wurden in der Debatte unter anderem von Gerhard Kaniak (FPÖ) die Zwischenspeicher für Photovoltaikanlagen. Laut Gewessler habe es dafür seit ihrem Amtsantritt sehr wohl auch immer eine Fördermöglichkeit gegeben. Mit der Umstellung größerer Flotten an schweren Nutzfahrzeugen auf erneuerbare Energie stehe man erst am Anfang, meinte sie gegenüber Alois Stöger (SPÖ). Etwaige Probleme mit Datenveröffentlichungen, die Karin Doppelbauer (NEOS) thematisierte, seien ihm nicht bekannt, so ein Experte des Finanzministeriums. Mit „REPowerEU“ sei eine Veröffentlichungspflicht der 100 größten Fördernehmer eingebaut worden, meinte er.
Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2024
Im Rahmen der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2024 gibt der Finanzminister einen detaillierten Einblick in die Budgetgestaltung für 2024 (III-1044 d.B.). Das Budget 2024 ist demnach von zahlreichen Faktoren geprägt. Dazu zählen neben dem Finanzausgleich 2024-2028 auch Zukunftsinvestitionen wie die Förderung von Wissenschaft, Unis sowie die klimaneutrale Transformation der Unternehmen und der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Zudem habe die Abschaffung der kalten Progression und die Indexierung der Sozialleistungen beachtliche Auswirkungen auf das Budget, wird im umfangreichen Bericht festgehalten. Im Budgetausschuss gab es dafür eine mehrheitliche Kenntnisnahme mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.
Zu einer Senkung der Körperschaftsteuer regte Christoph Matznetter (SPÖ) an, künftig kleinere Betriebe bei solchen Maßnahmen mehr zu berücksichtigen und bei größeren an Einbringung und Erhöhung zu denken. Demgegenüber meinte Karlheinz Kopf (ÖVP), dass die anstehende Senkung der Körperschaftsteuer auch dazu führen werde, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts zu erhöhen. Das Äquivalent dazu stelle der Gewinnfreibetrag dar, insofern schaue man auch auf einkommensteuerpflichtige Einzelunternehmen.
Kritik äußerten etwa Kai Jan Krainer (SPÖ) und Gerald Loacker (NEOS) hinsichtlich der Vereinbarkeit der Entwicklungen des österreichischen Haushalts im Vergleich mit der österreichischen Position in der EU-Fiskalpolitik. Laut Finanzminister Magnus Brunner wird es neue Fiskalregeln der EU geben, eine Entscheidung dazu könnte es eventuell im Dezember geben, genau könne er das noch nicht vorhersagen. Was die Zinsbelastung für Schulden betrifft, die etwa Gerhard Kaniak (FPÖ) aufwarf, sollten dem Finanzminister zufolge laut Berechnungen bzw. Szenarien die Vorgaben des Kommissionsvorschlags erfüllt werden. Auf Nachfrage von Kai Jan Krainer (SPÖ) räumte der Minister ein, dass bei neuen Fiskalregeln der EU auch die innerstaatlichen Fiskalregeln neu verhandelt werden müssen. Im Jahr 2024 soll die Schuldenregel laut Budgetvoranschlag ausgesetzt werden. Krainer kritisierte demgegenüber unter anderem, dass die Verschuldungsregel in keinem einzigen der kommenden Jahre eingehalten werde und das Budget allem widerspreche, was die Bundesregierung auf EU-Ebene einfordere. Ein Experte des Ministeriums meinte dazu, dass den Daten zufolge die Schuldenabbauregeln eingehalten würden.
Entwicklung des Bundeshaushalts 2023 von Konjunktur und Inflation geprägt
Der Bericht des Finanzministers über die Entwicklung des Bundeshaushalts von Jänner bis September 2023 sowie über das Monitoring von Verschuldung und Investitionstätigkeit der Gemeinden (143/BA) wurde mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung des Bundeshaushalts ist stark von der Abkühlung der internationalen Konjunktur, der hohen Inflation und den infolgedessen stark gestiegenen Zinsen geprägt, wird im Bericht angeführt. Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes beläuft sich mit Ende September 2023 auf -7,5 Mrd. €. Damit ist dieser um 3,3 Mrd. € besser als im Vorjahr. Belastet wurde der Saldo durch höhere Zinsen sowie höhere Kosten für Lehrpersonal, Universitäten, Investitionsprämie und Landesverteidigung. Positiv auf den Saldo wirkten hingegen konjunkturbedingte Mehreinzahlungen (+1,1 Mrd. €) und geringere Auszahlungen für COVID-19-Maßnahmen (-5,6 Mrd. €) sowie für Entlastung und Versorgungssicherheit (-1,1 Mrd. €). Die bereinigten Auszahlungen bis September waren mit 77,2 Mrd. € um 1,6 Mrd. € (+2,1 %) höher als 2022. Die bereinigten Einzahlungen betrugen 69,8 Mrd. € und stiegen damit um 4,9 Mrd. € (+7,6 %). Die Bruttoinvestitionen der Gemeinden entwickeln sich langfristig kontinuierlich. 2022 erreichten diese mit 4,403 Mrd. € einen neuen Höchststand. Der öffentliche Schuldenstand auf Gemeindeebene (inkl. Wien) ging von 2021 auf 2022 auf 19,5 Mrd. € bzw. 4,5 % des BIP zurück.
Mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien zur Kenntnis nahmen die Abgeordneten auch den Bericht des Finanzministers zum Monatserfolg 2023 samt den laufenden Berichten zur COVID-19-Krisenbewältigung (137/BA).
Mittelverwendungsüberschreitungen im dritten Quartal 2023
Im dritten Quartal 2023 wurden Mittelverwendungsüberschreitungen in Höhe von 990,8 Mio. € im Finanzierungshaushalt und 989,2 Mio. € im Ergebnishaushalt genehmigt. Dies geht aus einem entsprechenden Bericht des Finanzministers hervor (139/BA), der im Ausschuss mehrheitlich von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen wurde. Die Überschreitungen wurden zu 53 % durch Mehreinzahlungen, zu 25 % durch Kredite und zu 22 % durch Umschichtungen gedeckt. Die größte Überschreitung gab es mit insgesamt 400 Mio. € für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise. Der Rücklagenstand per 30. September 2023 beträgt 19,416 Mrd. €. Im dritten Quartal 2023 wurden Vorbelastungen in Höhe von insgesamt 62,5 Mio. € genehmigt. Die höchste Vorbelastung beträgt 50,4 Mio. € für die Abwicklung von Frauenförderungsprogrammen.
Bericht zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
Die kumulierten Zinseinnahmen aus den bilateralen Darlehen laut Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz für Griechenland betrugen zum Ende des 3. Quartals 2023 rund 152,2 Mio. €, informiert der Finanzminister (140/BA). Da Griechenland bislang 236,9 Mio. € an Österreich zurückbezahlt hat, beläuft sich der ausstehende Darlehensbetrag gegenüber Österreich noch auf rund 1,32 Mrd. €. Bis zum Jahr 2041 soll dieser plangemäß zurückbezahlt werden, wobei bereits weitere frühzeitige Rückzahlungen angekündigt wurden. Der gesetzlich relevante Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) lag bei rund 9,31 Mrd. € für Kapital. In Summe beliefen sich die Haftungen (für Kapital plus Zinsen, inkl. Übergarantien) des Bundes für Finanzierungen der EFSF auf rund 10,56 Mrd. €. Zu den EFSF-Finanzhilfeprogrammen für Irland und Portugal sind im Berichtszeitraum keine neuen Maßnahmen ergriffen worden. Der Bericht wurde im Ausschuss von ÖVP, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen.
Auch im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sind im jüngsten Quartal keine neuen Maßnahmen zur Stabilitätshilfe getroffen worden. Das betrifft Spanien, Zypern und Griechenland (141/BA). Dem zuständigen Unterausschuss wurde der ESM-Jahresbericht 2022 und der ESM-Abschluss für das erste Halbjahr 2023 vorgelegt, heißt es im Maßnahmenbericht für das dritte Quartal 2023, den der Budgetausschuss ebenso mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der NEOS zur Kenntnis nahm.
Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 und Beteiligungsbericht 2024
Dem Budgetunterausschuss einstimmig zur weiteren Behandlung zugewiesen wurden der Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 (138/BA) sowie der Beteiligungsbericht 2024 (142/BA). Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2022 ermöglicht einen Blick auf den Grad der Erreichung von Wirkungszielen, die im Bundesvoranschlag festgelegt wurden. Von den 118 formulierten Wirkungszielen wurden demnach 69 überplanmäßig oder zur Gänze erreicht. Bei weiteren 33 Zielen trat die intendierte Wirkung „überwiegend“ ein. Bei 15 Wirkungszielen wurde die Wirkung nicht oder nur teilweise erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das Ministerium ein Abflachen der Auswirkungen der Corona-Pandemie fest. E inen eigenen Bericht hat das Ministerium zur Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern erstellt. 20 von 35 Gleichstellungszielen wurden überplanmäßig oder zur Gänze, neun „überwiegend“, fünf weitere Ziele „teilweise“ erreicht.
Bei den Beteiligungen des Bundes an 101 Gesellschaften wie etwa der Verbund AG, dem ÖBB-Konzern sowie den Universitäten haben die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge der Beteiligungen dem Beteiligungsbericht zufolge im Jahr 2022 insgesamt 31,3 Mrd. € betragen. Für das Jahr 2024 sind Auszahlungen von 18,355 Mrd. € an die erfassten Einheiten veranschlagt, 4,2 % mehr als für die Planung für 2023. Die im Bericht erfassten Betriebe beschäftigten im Jahr 2022 insgesamt 119.814 Mitarbeiter:innen (Vollzeitäquivalente – VZÄ). (Schluss Budgetausschuss) mbu
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
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