Die Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich ist an eine Berufsberechtigung geknüpft.
Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die
zuständigen österreichischen Behörden vor der Berufsausübung vorgeschrieben. Ohne Anerkennung begehen sowohl Ausübende als auch jene, die diese Personen zu einer entsprechenden Tätigkeit
heranziehen, eine mit Geldstrafe bedrohte Verwaltungsübertretung neben allfälligen zivil und strafrechtlichen Haftungsfolgen.
Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:
• als Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe und Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe
• als Musiktherapeutin/Musiktherapeut
• als Psychotherapeutin/Psychotherapeut
• in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf (Nostrifikation/Anerkennungsverfahren zur Berufsberechtigung)
• als Ärztin/Arzt
Anerkennung österreichischer Berufsqualifikationen in einem EU/EWR-Mitgliedstaat bzw. der Schweiz:
Informationen zur Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen bzw. Bescheinigungen über das Qualifikationsniveau gemäß der Berufsanerkennungs- richtlinie 2005/36/EG für ausgewählte nichtärztliche Gesundheitsberufe:
Ausstellung von Bestätigungen im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (EU – Berufsanerkennungsrichtlinie)