Tiroler Digitalisierungsförderung unterstützt Unternehmen, moderne Technologien einzuführen und Prozesse zu digitalisieren
• Vereinfachte Abwicklungsmodalitäten durch Zusammenführung von Schwerpunkten
• Förderquote künftig abhängig von Unternehmensgröße – höhere Förderungen für die rund 21.000 Tiroler Kleinst- und Kleinbetriebe
• Tiroler Beratungsförderung: Fördersatz bei Beratungen im Bereich Digitalisierung auf bis zu 80 Prozent erhöht
Prozesse automatisieren, Robotik einsetzen, programmieren oder aufsetzen, Augmented und Virtual Reality Systeme oder Maßnahmen zur IT-Sicherheit implementieren: Mit der Tiroler Digitalisierungsförderung werden Unternehmen mit Standort in Tirol vonseiten des Landes bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen von MitarbeiterInnen unterstützt. Auf Antrag von Digitalisierungslandesrat Mario Gerberwurde die Förderung grundlegend überarbeitet, indem Schwerpunkte zusammengeführt und die Förderquote adaptiert wurden. Zudem wird bei der Tiroler Beratungsförderung der Fördersatz im Bereich Digitalisierung auf bis zu 80 Prozent erhöht. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
„Die Digitalisierung ist eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg heimischer Unternehmen und ermöglicht es diesen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und deren Effizienz zu erhöhen. Mit der Digitalisierungsförderung des Landes unterstützen wir Tiroler Betriebe gezielt dabei, innovative Technologien einzuführen und digitale Kompetenzen auszubauen. So schaffen wir nicht nur einen Mehrwert für die Unternehmen, sondern sichern auch den Wirtschaftsstandort Tirol langfristig ab. Um den Bedürfnissen der Tiroler Wirtschaft noch besser gerecht zu werden, haben wir die bewährte Landesförderung zukunftsorientiert weiterentwickelt“, betont LR Gerber.
Kleinst- und Kleinbetriebe erhalten Förderung von 30 bzw. 20 Prozent
Künftig wird die Digitalisierungsförderung nicht mehr in die Schwerpunkte „Planung“, „Umsetzung“ und „Qualifizierung“ unterteilt. Stattdessen werden Projekte gesamtheitlich erfasst und abgewickelt. „Dadurch werden die Abwicklungsmodalitäten – von der Beantragung über die Genehmigung bis hin zur Auszahlung – sowohl für die Antragstellenden als auch für die Förderstelle vereinfacht“, erklärt LR Gerber.
Zudem wird die Förderquote fortan durch die Unternehmensgröße bestimmt. Tiroler Kleinst- und Kleinbetriebe, die das Rückgrat der Tiroler Wirtschaft bilden, aber auch den größten Aufholbedarf in der Digitalisierung haben, werden künftig mit 30 Prozent (Kleinstbetriebe) bzw.20 Prozent (Kleinbetriebe) gefördert, mittlere und große Unternehmen mit zehn Prozent.
Beratungsförderung: Fördersatz im Bereich Digitalisierung wird angehoben
Ob bei der Businessplanerstellung, bei Datenschutzvorgaben oder im Bereich Dekarbonisierung: Mit der Tiroler Beratungsförderung werden vonseiten des Landes sowie der Wirtschaftskammer Tirol externe Beratungsleistungen gefördert, um die heimische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten. In bestimmten Bereichen – ab 1. Jänner 2025 auch im Bereich Digitalisierung – kann das Förderausmaß auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. „Mit dieser Ergänzung setzen wir eine weitere gezielte Maßnahme, um die Tiroler Unternehmen dabei zu unterstützen, die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen der Digitalisierung zu nutzen“, so LR Gerber abschließend.
Alle Informationen zur Tiroler Digitalisierungsförderung finden sich unter www.tirol.gv.at/digitalisierung