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75.000Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmersuchten Hilfe der AKNÖ

75.000 Arbeitnehmer:innen haben allein im ersten Halbjahr die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht. Das zeigt eine Auswertung der arbeits- und sozialrechtlichen Beratungen der Kammer. „Wir haben 20,3 Millionen Euro für die Betroffenen erreicht“, zieht AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser Bilanz. Auffällig waren diesmal zahlreiche Probleme beim Thema Urlaub.

Zwischen 1. Jänner und 30. Juni haben knapp 75.000 niederösterreichische Arbeitnehmer:innen die Hilfe der AK Niederösterreich gesucht, zeigt eine Auswertung der AK zum ersten Halbjahr. „Bei einem großen Teil der Anfragen konnten unsere Expert*innen schon mit einer Beratung weiterhelfen, etwa indem sie die Lohnabrechnung überprüften“, schildert AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Für mehr als 4.000 Arbeitnehmer:innen mussten wir ausstehende Löhne und Gehälter beim Arbeitgeber einfordern oder diese für sie vor Gericht einklagen beziehungsweise ihre Ansprüche nach einer Insolvenz sichern. Das schließt unsere sozialrechtlichen Vertretungen ein, also etwa, wenn wir schwer kranken Arbeitnehmer:innen helfen, zu einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu kommen.“

AK Niederösterreich erreicht 20,3 Mio. Euro an Nachzahlungen für Arbeitnehmer:innen

Für diese Menschen erreichte die AK Niederösterreich im ersten Halbjahr Nachzahlungen in der Höhe von insgesamt 20,3 Millionen Euro. Der Großteil waren ausstehende Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren. „Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Wieser zusammen.

Auffällig waren aus Sicht der Arbeitsrechtsexpert:innen zahlreiche Probleme rund um das Thema Urlaub. Manche Arbeitgeber verweigerten ihren Beschäftigten den zustehenden Urlaub, manche „vergaßen“ nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, offenen Urlaub auszuzahlen. „Jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer stehen fünf Wochen Urlaub im Jahr zu. Nach Möglichkeit sollten sie in dem Jahr verbraucht werden, in dem sie entstehen. Nach zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres verfällt nicht konsumierter Urlaub“, erläutert Doris Rauscher-Kalod den rechtlichen Hintergrund. Sie ist Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht der AK Niederösterreich. „Urlaubsverbrauch ist auch grundsätzlich Vereinbarungssache. Einseitig angeordnet werden kann Urlaub nicht. Ebensowenig können sich Beschäftigte den Urlaub ganz einfach nehmen.“  Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, seinen Beschäftigten den Urlaub zu ermöglichen. „Der Arbeitgeber muss die Beschäftigten auch rechtzeitig verständigen, wenn Urlaub zu verfallen droht. Er kann sich also nicht zurücklehnen und auf die Verjährung des Urlaubsanspruchs bauen, wie wir das in einigen Fällen gesehen haben“, sagt die Leiterin der Arbeitsrechtsabteilung.

Ausbezahlt werden darf Urlaub bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht. Allerdings muss offener Urlaub nachbezahlt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.

Wieser: „Sechste Urlaubswoche für alle“

Probleme gab es auch bei der sechsten Urlaubswoche. Sie steht Arbeitnehmer:innen zu, die 25 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind. Schul- und Vordienstzeiten können in manchen Fällen dazu führen, dass die zusätzliche Urlaubswoche schon früher zusteht. „In Niederösterreich dauert ein durchschnittliches Arbeitsverhältnis heute nicht einmal elf Jahre. Die allermeisten erreichen diese Zeit also auf keinen Fall, auch nicht bei allen Regeln für Vordienstzeiten“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser die Grundproblematik. Bei den Über-40-Jährigen würde nur etwa jeder Dritte noch die Voraussetzungen für die sechste Urlaubswoche erfüllen, sagt Wieser.

„Wir fordern daher die sechste Urlaubswoche für alle Beschäftigten mit mehr als 25 Arbeitsjahren, egal, bei wie vielen Arbeitgebern sie beschäftigt waren. Die sechste Urlaubswoche ist auch ein wichtiger Beitrag für Regeneration und Gesundheit. Die Arbeitnehmer:innen beweisen, dass sie die wahren Leistungsträger:innen sind, die unser Bundesland am Laufen halten. Die Bundesregierung ist daher gefordert, die sechste Urlaubswoche nicht nur leichter erreichbar zu machen, sondern für alle Arbeitnehmer:innen umzusetzen“, fordert Wieser.

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