51 bis 99 Euro für eine Installateur-Stunde: AK rät Preise zu vergleichen und fix zu vereinbaren

51 bis 99 Euro für eine Installateur-Stunde: AK rät Preise zu vergleichen und fix zu vereinbaren

Linz (OTS) Wer eine:n Installateur:in engagiert, sollte unbedingt Preise vergleichen. Dazu rät der AK-Konsumentenschutz angesichts einer aktuellen Preiserhebung. Die Preise von insgesamt 92 Installateur-Unternehmen wurden verglichen. Das Ergebnis: Bis zu 65 Euro lassen sich bei den Anfahrtskosten sparen und die Stundensätze liegen zwischen 51 und 99 Euro. Der teuerste Anbieter kostet demnach doppelt so viel, wie der günstigste Installateur. Tipp: Preise sollten im Vorhinein fix vereinbart werden.

Wie viel kostet ein Installateur und was darf eigentlich für die Anfahrt verlangt werden? Mit diesen Fragen wenden sich viele Kund:innen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich. Eine aktuelle Preiserhebung von insgesamt 92 Installationsunternehmen (Gas und Wasser) zeigt, dass es sich lohnt, zu vergleichen und die Kosten immer im Vorhinein zu vereinbaren. Abgefragt wurden die Stundensätze der Installationsmonteur:innen sowie die Kosten für den Anfahrtsweg. Die Ergebnisse:

Acht Prozent Preissteigerung seit 2022
Die Teuerung machte auch bei den Kosten für Installateur-Dienstleistungen nicht Halt: Im Vergleich zu 2022 wurden die Stundensätze der Facharbeiter:innen um acht Prozent erhöht. Bei neun Firmen blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Kirchdorf beim Stundensatz am teuersten, Wels-Land bei den Fahrtkosten
In den Bezirken Gmunden, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Schärding, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land liegen die Kosten für die durchschnittliche Facharbeiterstunde über dem Oberösterreich-Durchschnitt. Am meisten zahlen Kund:innen im Bezirk Kirchdorf mit durchschnittlich 91,95 Euro pro Arbeitsstunde. Die höchsten Fahrtkosten verrechnen Betriebe in Wels-Land mit durchschnittlich 58,29 Euro.

Tipp: Verbindlichen Kostenvoranschlag einholen!
Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsument:innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z. B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“. Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmen nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Kund:innen weiterzugeben.

Den gesamten Preisvergleich und weitere Infos zu Handwerker:innen und zum Kostenvoranschlag finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Bianca Karr-Sajtarevic, MSc
+43 (0)50 6906 2174
karr-sajtarevic.b@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

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