Kommentar

Wann werden die Botschafter und Konsulate, für Probleme, der in Österreich lebende Türken, Lösungen anbieten?

In den letzten Monaten hatten wir ein Interview mit unserem lieben Botschafter veröffentlicht. Auf einige unsere Fragen konnten wir keine Antworten bekommen, weil die Zuständigkeit, laut dem Botschafter, am Konsulat liegt.

Nach dieser Information bezüglich der Zuständigkeit haben wir uns an die Konsulate in Wien, Salzburg und Vorarlberg gewandt. Wir wurden darüber informiert, dass all die nötigen Informationen auf der Webseite des Konsulates vorhanden sind und bis der neue Botschafter sein Amt annimmt kein weiteres Interview möglich sei. Jedoch auf der Webseite sind nicht alle nötige Informationen vorhanden, vor allem auf unsere folgende fragen konnten wir keine Antworten finden. Folgend finden Sie offene Fragen, die uns von der türkischen Bevölkerung weitergeleitet wurden.

1

Doppelte Staatsbürgerschaft:

obwohl hunderttausende von Menschen davon betroffen sind, wurde dieses Thema noch immer nicht erledigt.

Viele türkische Staatsbürger bekamen Briefe mit der Aufhebung der österreichischen Staatsbürgerschaft und diese Personen haben keinen Ansprechpartner, daher wissen sie nicht wie sie vorgehen sollen.

Manche Bürger haben dieses Problem sogar an CIMER weitergeleitet.

2

Es herrscht unter türkische Bevölkerung ein Informationschaos, weil es an Information fehlt.

Sehr viele haben Angst ihren Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft in gebrauch zu machen.

Laut derzeitige Gesetzeslage dürfen Kinder, die bei der Geburt beide Elternteile verschiedene Staatsbürgerschaften haben, beide Staatsbürgerschaften besitzen.

Die betroffenen Personen müssen unterstützt und informiert werden.

3

Problematik bei der Aufenthaltsbewilligung:

Wenn ein österreichischer Staatsbürger mit einem türkischen Staatsbürger heiratet und das Visum für Familienzusammenführung beantragt, erleichtert eine Bestätigung über eine Beschäftigung in Österreich die Prozeduren.

Wenn türkische Staatsbürger ihre Aufenthaltserlaubnis über die MA 35 verlängern wollen, müssen sie A2 Sprachzertifikat nachweisen, sonst droht eine Geldstrafe.

Es gibt aber auch Personen, die trotz Einzahlung der Geldstrafe weiterhin der Aufenthalt nicht verlängert wird.

Die Zahl der betroffenen ist nicht wenig und diese Personen brauchen in erster Linie rechtliche Unterstützung.

4

Personen, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich wohnen, meist 1-3 oder 5 Jahre gültig, nach einem längeren Aufenthalt im Ausland wieder nach Österreich kommen wollen, wurden am Flughafen angehalten und wieder zurückgeschickt. Die betroffenen wissen genauso nicht, wie sie vorgehen sollen. Diesbezüglich kam es keinerlei Informationen und bis dato wurden auch in dieser Richtung keine Lösungen vorgeschlagen.

5

Sowohl bei der doppelten Staatsbürgerschaft als auch bei dem Thema Pension mussten die türkischen Staatsbürger auch finanzielle Schaden einbüßen.

Die Hauptaufgabe des Konsulats besteht darin, die türkische Bevölkerung in Österreich zu informieren. In den letzten Jahren gab es viele Änderungen bezüglich der Pension im Ausland, diesbezüglich wurde die Bevölkerung seitens des Konsulats nicht informiert.

Es tauchten angebliche Beratungsfirmen auf, versprachen den Personen ihre Pension in der Türkei durchführen zu können und fügten größere finanzielle Schäden zu.

Sehr viele türkische Bürger haben dadurch ihr hart erspartes verloren und natürlich ihr recht auf die Pension haben sie auch nun versäumt.

 

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