Bildung

Kopftuchverbot in Kindergärten einstimmig beschlossen

15a-Vereinbarung zu Elementarpädagogik passiert Nationalrat trotz Oppositionskritik,

Anträge der Opposition abgelehnt.

Die Bund-Länder-Vereinbarung über den quantitativen und qualitativen Ausbau der Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 sorgte trotz einstimmiger Abstimmung für kritische Anmerkungen der Opposition in Nationalratssitzung. Mit der 15a-Vereinbarung stellt der Bund jährliche Mittel in der Höhe von 142,5 Mio. € zur Verfügung, von den Bundesländern kommen rund 38 Mio. € pro Jahr. Ein Aspekt der Vereinbarung ist die verbindliche Vermittlung der Grundrechte inklusive eines Kopftuchverbots in Kindergärten. Weitere Maßnahmen sind der Ausbau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt. Durch diesen Vertrag, der rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft tritt, werden die bisherigen drei 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt.

NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard forderte die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag dazu auf, einen aufgabenorientierten Finanzrahmen umzusetzen, um eine wirkungsorientierte Verwendung der Gelder für den Ausbau und den Erhalt von Kinderbetreuungseinrichtungen zu gewährleisten. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch ein Antrag der JETZT-Fraktion, in dem Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber auf die Umsetzung eines bundesweit einheitlich hohen Mindeststandards durch kleinere Gruppengrößen, einen besseren Betreuungsschlüssel sowie eine angemessene Bezahlung des Kindergartenpersonals drängt, fand mit den Stimmen der Oppositionsparteien nicht die erforderliche Mehrheit im Plenum.

Kopftuchverbot in Kindergärten von FPÖ begrüßt, für SPÖ nicht nachvollziehbar

Die FPÖ-Fraktion befürwortete den Gesetzestext in der Plenardebatte vor allem in Hinblick auf das darin inkludierte Kopftuchverbot in Kindergärten. Insbesondere in Wien sei die Einführung eines Kopftuchverbots besonders wichtig, da die Anzahl muslimischer Kinder zunehme und man Parallelgesellschaften entgegenwirken müsse, so Ricarda Berger (FPÖ). Das Kopftuch versteht sie, ebenso wie ihre Fraktionskollegen Mühlberghuber, Schmiedlechner und Mölzer als Symbol der Unterdrückung. „Mädchen dürfen nicht schon im Kindergarten stigmatisiert und sexualisiert werden“, sagte sie. Nun habe man die Möglichkeit, islamische Kindergarteneinrichtungen besser zu kontrollieren und Frauen und Mädchen besonderen Schutz zu bieten, so FPÖ-Familiensprecherin Mühlberghuber.

Auch der fraktionslose Abgeordnete Efgani Dönmez sprach sich für die Gesetzesmaßnahme aus, denn „Auslegung reaktionärer Islamverbände, kleine Kinder in jungem Alter zu sexualisieren, darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben“, so Dönmez.

Seitens der SPÖ kann man die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme nicht nachvollziehen, da das Tragen des Kopftuchs ja erst mit der Geschlechtsreife zum Thema würde, davon sei man im Kindergartenalter von 4-5 Jahren noch weit entfernt, so Sandler (SPÖ). Ihr Fraktionskollege Kovacevic gab außerdem zu bedenken, dass überhaupt keine Fälle über Kopftuch-tragende Kindergartenkinder bekannt wären. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema versteht er als „Ablenkung von schwachen Inhalten“.

Opposition sieht Bedarf für höhere finanzielle Aufwendungen

Man müsse grundsätzlich erfreut darüber sein, dass die 15a-Vereinbrung nach den langen Verhandlungen endlich am Tisch liege, meinten die SPÖ-Abgeordneten Birgit Silvia Sandler und Christian Kovacevic, schließlich sei es an der Zeit, die weitere Finanzierung der Elementarpädagogik sicherzustellen. Man könne letztlich froh sein, dass die finanziellen Mittel nicht, wie ursprünglich gedacht, gekürzt worden sind, meinte Kovacevic. Trotzdem würden die Mittel nicht für Qualitätsverbesserungen im Zeitraum 2018/19 bis 2021/22 ausreichen. Für die Sprachförderung etwa wäre das doppelte an finanzieller Aufwendung notwendig, so SPÖ – Familiensprecherin Sandler.

Daniela Holzinger – Vogtenhuber (JETZT) sah in einem Entschließungsantrag die Chance, für bundesweit einheitliche Mindeststandards im weiteren Ausbau der Kinderbetreuung einzutreten. Ihre Forderung nach Standards wie Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Ausbildungsstandards fand schließlich keine Mehrheit. Laut dem Institut für Familienforschung gebe Österreich bei Sachleistungen rund um die Kinderbetreuung außerdem nur halb so viel aus wie der EU-Schnitt, sagte die Abgeordnete. Die Zustimmung zur 15a-Vereinbarung erachtete sie als notwendig, um die weitere Finanzierung der Elementarpädagogik sicherzustellen.

Kritische Anmerkungen gab es auch seitens der NEOS. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff merkte an, dass mehrere Punkte im Regierungsprogramm, wie etwa das zweite Gratis – Kindergartenjahr, nun leider nicht umgesetzt wurden. Ein ganzheitlicher Maßnahmen-Katalog und einheitliche Standards wären wichtig gewesen. NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard kritisierte, dass in den letzten Jahren nur in den Ausbau, nicht aber in den Erhalt des Kinderbetreuungsangebots investiert werde, dieser sei aber ein zentrales Element für eine nachhaltige Entwicklung. Sein im Plenum eingebrachter Entschließungsantrag für mehr Planungssicherheit beim Ausbau elementarer Kinderbetreuungseinrichtungen wurde schließlich mehrheitliche abgelehnt.

Quelle: www.parlament.gv.at

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