DeutschWirtschaft

JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG 2020

1) In welcher Form kann ein Antrag zur ArbeitnehmerInnenveranlagung gestellt werden?
Grundsätzlich ist eine Durchführung elektronisch über Finanz Online oder in Papierform möglich.
Papierform: Eine Veranlagung in Papierform auszufüllen scheint einfach zu sein, allerdings muss damit gerechnet werden, dass man dadurch keinen Einblick bekommt, mit welcher Steuergutschrift oder Nachforderung zu rechnen ist. Auch die Bearbeitung eines gestellten Antrages in Papierform erfordert längere Bearbeitungszeiten. Deswegen wäre es vielleicht ratsam, sich mit den technischen Möglichkeiten anzufreunden.
Elektronische Form: Für den Zugang der elektronischen Veranlagung benötigen man Zugangsdaten, welche auch online bestellt werden können. Nach persönlichem Erscheinen mit einem Lichtbildausweis am Finanzamt erfolgt eine sofortige Aushändigung dieser Daten.


2) Kann man auf die antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung verzichten?
Österreichweit kann in allen Finanzämtern ein Verzicht auf antraglose Arbeitnehmerinnenveranlagung schriftlich oder per Post bekannt gegeben werden. Über Finanz-Online besteht auch die Möglichkeit, diesen Wunsch zu äußern.

3) Wird die antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung auch für Pensionistinnen angewendet?
Ja, auch Pensionist*innen, die über eine geringe Pension verfügen und dadurch der Lohnsteuerpflicht nicht unterliegen, können im Zuge der antragslosen ArbeitnehmerInnenveranlagung antragslos und automatisch in der zweiten Jahreshälfte die Sozialversicherungsbeiträge, welche von ihnen geleistet worden sind, zurückbekommen, allerdings maximal bis 110 Euro.


4) Absetzbeträge:
Familienbonus Plus – Alleinerzieherabsetzbetrag – Unter-haltsabsetzbetrag – Pendlereuro


Familienbonus Plus
Die Voraussetzungen für den Familienbonus sind dann erfüllt, wenn man lohnsteuerpflichte Einkünfte bezieht, mindestens ein Kind hat, für das man Familienbeihilfe bekommt. Bis zu € 1.500 für jedes Kind kann durch diesen zusätzlichen Bonus in der Familienkasse übrigbleiben. Für nähere Details entnehmen Sie bitte unseren Artikel über Familienbonus Plus.

AlleinverdienerInnenabsetzbetrag (ankreuzen, wenn die beschriebene Voraussetzung vorliegt)
Der Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag besteht dann, wenn man als Steuerpflichtige/r mindestens 1 Kind hat, mehr als sechs Monate verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zusammen lebt und der Partner/die Partnerin nicht mehr als € 6.000,- verdient.


AlleinerzieherInnenabsetzbetrag (ankreuzen, wenn die beschriebene Voraus-setzung vorliegt)
Der Anspruch auf Alleinerzieherabsetzbetrag besteht dann, wenn man als Steuerpflichtige/r mindestens 1 Kind hat, mehr als sechs Monate in einem Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einer Partnerin/einem Partner lebt und mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezieht.


Unterhaltsabsetzbetrag
Dieser Betrag kann geltend gemacht werden, wenn Alimente an einem oder mehrere Kinder bezahlt wird. Dann ist in der Arbeitnehmerveranlagung das entsprechende Feld anzukreuzen und der Zeitraum für die Bezahlung anzugeben.

Pendlerpauschale & Pendlereuro
Mit dem Online-Rechner des Finanzministeriums kann man berechnen, in welcher Höhe eine Pendlerpauschale zusteht. Wenn Sie die Pendlerpauschale bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, so können Sie auf Monate umgerechnet jeden Monat einen Bruchteil der Ihnen zustehenden Pauschale mit Ihrer Lohn- bzw. Gehaltszahlung erhalten. Wir empfehlen Ihnen diese Pauschale jährlich zu beantragen, da Sie eine hohe Summe auf einmal im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung bekommen.


Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
Werbungskosten: Diese sind Kosten, die aus beruflicher Hinsicht notwendig sind und können aus Arbeitsbekleidung, Computer, Fachliteratur, Fortbildungen & Kurse, Betriebsratsumlage, etc. bestehen.
Außergewöhnliche Belastungen: Diese sind Ausgaben, die außergewöhnlich sind und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, wie z.B. Krankheitskosten für Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Kurkosten, etc. Ab der Veranlagung seit 2020 gibt es keine Kinderbetreuungskosten mehr, da diese durch den Familienbonus ersetzt wurde.


Sonderausgaben:
Kosten für Steuerberatung, Spenden, Kirchenbeiträge, Kosten für die Wohnraumschaffung und -sanierung, sofern diese Maßnahmen vor 2016 begonnen haben.

Wichtige Info fürVerkäuferinnen und Kellnerinnen
Wenn ein fehlendes Geld in der Kasse vorkommt, so lassen Sie sich dieses Fehlgeld von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen und diese Bestätigung ist gut aufzubewahren, denn diese Fehlgelder können Sie in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten angeben.

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