Klima und Energie

Die E-Control und der österreichische Energiemarkt

In den ersten europäischen Ländern kam sie Anfang der 90er Jahre, in Österreich in den Jahren 2001 und 2002: die Liberalisierung der Märkte der leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Erdgas.

Doch damit sich der Wettbewerb entwickeln kann, sind klare Spielregeln für alle Marktteilnehmer erforderlich. In Österreich ist die Energie-Control Austria als Regulierungsbehörde für das Erstellen dieser Regelungen und die Überwachung deren Einhaltung verantwortlich. E-Control hat ihre Tätigkeit am 1. März 2001 aufgenommen.

Aufgabe des Regulators ist es, den Wettbewerb zu stärken und sicherzustellen, dass dieser unter Berücksichtigung der Vorgaben der Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit funktionieren kann. Um im Interesse aller Marktteilnehmer handeln zu können, muss der Regulator politisch und finanziell unabhängig sein.

Die E-Control erfüllt Aufgaben, entsprechend den Vorgaben aus:
1. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010
2. Gaswirtschaftsgesetz 2011
3. Energie-Control-Gesetz
4. Ökostromgesetz
5. Verrechnungsstellengesetz

Die Aufgaben der E-Control sind:
• Rahmenbedingungen festlegen:
o Marktregeln für den Wettbewerb aufstellen
o Netztarife regulieren
• Marktaufsicht ausüben:
o Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen
o Entwicklung des Marktes verfolgen und analysieren

Die Regulierung hat zwei Komponenten: die ex-ante Regulierung, bei der vorher die Rahmenbedingungen, die Regeln, unter denen der Wettbewerb stattfinden soll, festgelegt werden. Darunter fällt die Aufgabe der Netztarifregulierung und der Erstellung der Marktregeln in Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern.

Wenn gegen diese Regeln oder allgemeine Wettbewerbs regeln verstoßen wird, können die Regulierungsbehörden auch ex-post regulierend eingreifen, Wettbewerbsverstöße aufzeigen und abstellen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Marktaufsicht. Mit dem Instrument des Markt Monitorings können Entwicklungen am Markt verfolgt und analysiert werden.

Schlichtung von Streitigkeiten:
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte kann jede Partei, einschließlich Netzbenutzer, Lieferanten, Netzbetreiber, sonstige Energieunternehmen oder Interessenvertretungen Streit- oder Beschwerdefälle, insbesondere betreffend Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Netzbetreibern und Marktteilnehmern, von Streitigkeiten aus der Abrechnung von Ausgleichsenergie, von Streitigkeiten aus der Abrechnung von Elektrizitäts- und Erdgaslieferungen sowie von Systemnutzungsentgelten, der E-Control vorlegen.

Die E-Control hat sich zu bemühen, innerhalb einer Frist von sechs Wochen eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. In Streitschlichtungsfällen, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes betrifft, ist die Bundesarbeitskammer seitens der E-Control verpflichtend mit einzubinden. Die Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen sind verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die E-Control kann dem Schlichtungsverfahren von den Parteien unabhängige Sachverständige beiziehen. Sie kann diese ihrem Personalstand entnehmen.

Wird die E-Control als Schlichtungsstelle angerufen, so wird ab diesem Zeitpunkt die Fälligkeit des in Rechnung gestellten Betrages bis zur Streitbeilegung aufgeschoben. Unabhängig davon kann aber ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht, auch sofort fällig gestellt werden. Zuviel eingehobene Beträge sind samt den gesetzlichen Zinsen ab Inkassotag zu erstatten. Die E-Control hat über die anhängig gemachten Schlichtungsfälle jährlich einen Bericht zu erstellen, der dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und dem Bundesministerium für Justiz zuzuleiten ist.

Mehr Infos zu den Themen:

Energie-Control Austria
Rudolfsplatz 13a
A-1010 Wien
Tel: +43 1 24724-0
Fax: +43 1 24724-900
E-Mail: office@e-control.at
www.e-control.at

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