Gesundheit

Der Hauptverband Der Österreichischen Sozialversicherungsanstalt

Allgemeines über den Hauptverband
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsanstalt (SVA) kümmert sich als Dachträger um den einheitlichen Auftritt der gemeinsamen Interessen und Koordination der Tätigkeiten der einzelnen Sozialversicherungsträger.

Organisation der SVA
Die Organisation dahinter gliedert sich in drei einzelne Bereiche, die entweder in einem Sozialversicherungsträger oder gesondert durchgeführt werden. Im engeren Sinn kann man die Leistungen der SVA in folgende Punkte zusammenfassen:
• Unfall-
• Kranken- &
• Pensionsversicherung

Aufgaben der SVA
Zu den Aufgaben der SVA zählen die Wahrnehmung der allgemeinen und gesamtwirtschaftlichen Interessen , den Rechtsschutz , der Vertretung gegenüber ausländischen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger, sowie die Öffentlichkeitsarbeit genauso wie die Publikation des Magazins “Soziale Sicherheit” und der Organisation von diversen Veranstaltungen .

Die zusätzlichen Aufgaben der SVA beinhalten die Trägerkonferenz , den Verbandsvorstand und das dazu-gehörige Management , sowie die allgemeinen Bestimmungen und das beratende Organ des Hauptverbandes.

Die Trägerkonferenz ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht aus den Obmännern und je einem Obmann-Stellvertreter der Versicherungsträger sowie drei Seniorenvertretern. Dabei kümmern sie sich um die Budgetierung; dem Verfassen des Jahresberichts; der Satzung, Mustersatzung, Musterkrankenordnung und Mustergeschäft-sordnung, um die Einhaltung der Richtlinien sowie der Zielsteuerung zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der Sozialversicherungsträger und ist das Leitbild für den Hauptverband.

Bei dem Verbandsvorstand kümmern sich die 12 Mitglieder um die Trägerkonferenz über den Vorschlag der entsandten Interessens-vertretungen. Dieser ist das geschäftsführende Organ und ihm obliegt die Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich der Trägerkonferenz übertragen sind sowie die Vertretung des Hauptverbandes nach außen.

Das Verbandsmanagement verfügt über leitende Ange-stellte sowie maximal drei StellvertreterInnen, welches Bürogeschäfte erledigt und ist an den Verbandsvorstand gebunden. Damit muss das Management dem Verband gegenüber eine regelmäßige Meldepflicht.

Die allgemeinen Bestimmungen des Dachverbandes sind die Entsendungen in den Verbandsvorstand sind die Obmänner und deren erster Stellvertreter der Sozialversicherungsträger sowie Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften bzw. der Bundes- und Landesregierungen ausgeschlossen.

In den beratenden Aufgaben ist je Hauptverband ein Beirat eingerichtet, der die Anliegen der Versichertengemeinschaft und der Leistungsbezieher wahrnehmen soll. Durch die Einrichtung der Beiräte soll auch im Bereich der Dachorganisation das Ziel einer versichertennahen Verwaltung sichergestellt werden, wobei in der Beiratssitzung beschlossene Anträge und Stellungnahmen den zuständigen Verwaltungskörper eingebracht werden können.

Angebote und Themenschwerpunkte der SVA
Dazu gibt es die Schwerpunkte der Gesundheitsreform und Kindergesundheit sowie die Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge:

Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform ist gesundheitsorientiert, da sie die Gesundheit und das Wohlbefinden fördert, umfassend für die berücksichtigte Gesundheitsförderung und Prävention, sowie dauerhaft mit einer Sicherung langfristiger Beziehungen durch feste Ansprechpartner. Die SVA begleitet kontinuierlich akut Erkrankte und Gesunde durch ihr Leben und ist proaktiv, familienund bevölkerungsorientiert tätig.

Kindergesundheit
Für die Bereiche der Kindergesundheit ist die SVA für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen in folgenden Bereichen da: Physio-, Ergo- und Logopädische Therapie sowie der psychischen Gesundheit. Aber auch die Möglichkeit der Mutter-Kind-Beratung bei Schwangeren sowie Hebammenberatung bietet die SVA an. Somit kann die richtige Hilfe gefunden und eine rasche Erkennung der notwendigen Unterstützung gewährleistet werden.

Jugendlichenuntersuchung
Dabei geht es nicht nur um die Früherkennung von Krankheiten, sondern auch um Aufklärung und Unterstützung bei der gesundheitsfördernden Veränderung des Lebensstils bei den Kernthemen Bewegung, Ernährung, Rauchen, Alkoholkonsum und riskantem Sexualverhalten.

Brustkrebs-Früherkennungsprogramm
Außerdem steht die SVA auch bei der Brustkrebsvorsorge mit seinem Früherkennungsprogramm zur Seite. Damit werden alle Frauen mit besonderem Schwerpunkt zwischen 45 und 65 verstärkt auf die Informationskampagne für die Mammographie aufmerksam gemacht und soll ihnen ergänzend zur Beratung durch ihren Vertrauensarzt unterstützt werden. Aber auch altersunabhängig für Routineuntersuchungen für Frauen in jedem Alter ist der Vertrauensarzt da – bei der Abklärung von Beschwerden, bei Krankheitsverdacht sowie einer Brustkrebserkrankung oder im Rahmen der Nachsorge und bei familiär erhöhtem Risiko.

Qualitätssicherung: Darmkrebsvorsorge
Hier unterstützt die SVA bei einer Vorsorgekoloskopie in Kooperation mit der Österreichischen Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie (ÖGGH). Hier gibt es ein Qualitätszertifikat, welches an an Chirurgen und Internisten verliehen wird, die den von der ÖGGH entwickelten Qualitätskriterien im Bereich der Vorsorgekoloskopie entsprechen.

Impfprogramme
Durch konsequent durchgeführte Impfprogramme konnten im Zuge von Schutzimpfungen einst lebensbedrohende Krankheiten nahezu ausgerottet werden. Hierbei gibt es Impfungen aller Art: Pneumokokkenimpfung für vorbeugende Lungenentzündungen, Impfungen gegen Hepatitis A, B, Tollwut und Tuberkulose, Fernreise-Impfempfehlungen, sowie Grippeschutz-, Zeckenschutz- und Kinderimpfun g.

Netzwerk “Unternehmen für Familien”
Auch hier sorgt der Hauptverband für eine Einigung zwischen Beruf und Familien. Dabei sind ihnen unter anderem folgende Punkte sehr wichtig:
• eine familienfreundliche Arbeits- und Lebenswelt sowie
• ein partnerschaftliches Miteinander aller Beteiligten.

Mehr Informationen können unter www.unternehmen-fuer-familien.at/netzwerk.html abgerufen werden.

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Postfach 600 1031 Wien
Tel.: +43 (0)1 711 32-0 Fax: +43 (0)1 711 32-3777
E-Mail: posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at

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